Die Internationale Kontaktgruppe für die Region der Großen Seen hat die Konfliktparteien im Osten der Demokratischen Republik Kongo zur Einhaltung bestehender Waffenruhevereinbarungen aufgerufen. In einer gemeinsamen Erklärung vom 5. März 2026 äußerten mehrere westliche Staaten und die Europäische Union Besorgnis über neue Verstöße gegen die vereinbarten Feuerpausen.
Zu der Kontaktgruppe gehören die Vereinigten Staaten, Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, die Niederlande, Schweden, die Schweiz, das Vereinigte Königreich sowie die Europäische Union. Den Vorsitz führt derzeit Schweden.
Besorgnis über Verstöße gegen Waffenruhe
Die Kontaktgruppe erklärte, sie beobachte „mit großer Sorge die anhaltenden und jüngsten Verstöße gegen die Waffenruhen im Osten der Demokratischen Republik Kongo“.

Dabei verwiesen die Staaten auf Vereinbarungen aus zwei diplomatischen Prozessen. Dazu gehören die sogenannten Washington-Abkommen vom 4. Dezember 2025 sowie eine Verpflichtung zu einer dauerhaften Waffenruhe, die im Juli 2025 in Doha vereinbart worden war.
In der Erklärung wird unter anderem der Einsatz von Drohnen bei militärischen Angriffen erwähnt. Solche Angriffe stellten nach Ansicht der Kontaktgruppe auch eine Gefahr für die Zivilbevölkerung dar.
Die beteiligten Staaten forderten alle Konfliktparteien auf, die Feindseligkeiten unverzüglich einzustellen und an den Verhandlungstisch zurückzukehren.
Unterstützung internationaler Vermittlungsbemühungen
Die Kontaktgruppe verwies auf mehrere diplomatische Initiativen zur Vermittlung im Konflikt.
Sie würdigte die Vermittlungsrolle des von der Afrikanischen Union benannten Mediators Faure Gnassingbé, Präsident des Ministerrats der Republik Togo, sowie eines Panels regionaler Vermittler. Auch die diplomatischen Bemühungen der Vereinigten Staaten und Katars wurden in der Erklärung hervorgehoben.

Zudem unterstützen nach Angaben der Kontaktgruppe Katar, die Internationale Konferenz über die Region der Großen Seen (ICGLR) und die UN-Mission MONUSCO die Einrichtung eines Mechanismus zur Überwachung der Waffenruhe.
Forderungen zu humanitärem Zugang
Die Kontaktgruppe rief alle Konfliktparteien auf, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten und Hilfsorganisationen sicheren Zugang zu betroffenen Regionen zu ermöglichen.

In der Erklärung wird auf mehrere Entwicklungen verwiesen, die den Zugang für humanitäre Hilfe erleichtern sollen. Dazu gehören die Wiederöffnung der Grenze zwischen der Demokratischen Republik Kongo und Burundi sowie Schritte zur Nutzung des Flughafens von Goma für humanitäre Flüge.
Der Flughafen war während eines Besuchs des amtierenden Leiters der UN-Mission MONUSCO und Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs, Bruno Lemarquis van de Perre, erneut genutzt worden.
Warnung vor Hassreden und Gewaltaufrufen
Die Staaten der Kontaktgruppe riefen außerdem dazu auf, Aufrufe zu Hass, Diskriminierung oder Gewalt zu unterlassen.
In diesem Zusammenhang verwiesen sie auf Angriffe und Bedrohungen gegen rwandophon sprechende Minderheiten sowie auf andere Entwicklungen, die nach Einschätzung der Kontaktgruppe den sozialen Zusammenhalt und die Sicherheit der Zivilbevölkerung gefährden könnten.