ICC-Präsidentin Tomoko Akane besucht Uganda

Die Präsidentin des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH/ICC), Richterin Tomoko Akane, hat gemeinsam mit der Zweiten Vizepräsidentin des Gerichts, Richterin Reine Alapini-Gansou, einen dreitägigen offiziellen Besuch in Uganda abgeschlossen. Der Aufenthalt vom 20. bis 22. Oktober 2025 diente dem Austausch mit Regierungsvertretern, Justizbehörden, den Vereinten Nationen sowie betroffenen Gemeinschaften aus Uganda und der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo).

Akane im Austausch mit ugandischen Behörden

Bei ihrer Ankunft in Kampala wurden die Richterinnen von Justizminister Norbert Mao und Botschafterin Mirjam Blaak empfangen. Während des Besuchs führten sie Gespräche mit führenden Regierungsvertretern, darunter Generalstaatsanwalt Kiryowa KiwanukaSolicitor General Pius Perry Biribonwoha und Außenministerialsekretär Bagiire Vincent Waiswa.

Präsidentin Akane lobte die enge und langjährige Zusammenarbeit Ugandas mit dem Gericht:

„Uganda ist ein bedeutender Partner des Internationalen Strafgerichtshofs. Die Unterstützung durch die Regierung und das Country Office in Kampala ist entscheidend für unsere Arbeit in der Region.“

Darüber hinaus traf die Delegation den stellvertretenden Obersten Richter Ugandas, Flavian Zeija, sowie Richterinnen und Richter der Abteilung für internationale Verbrechen des Obersten Gerichts. Dabei wurden Möglichkeiten erörtert, die institutionelle Zusammenarbeit zu stärken und die Prinzipien der Komplementarität – also die Ergänzung zwischen nationaler und internationaler Strafgerichtsbarkeit – weiter zu vertiefen.

Treffen mit den Vereinten Nationen und regionalen Partnern

Ein weiterer Schwerpunkt des Besuchs war der Austausch mit dem UN-Koordinator in Uganda, Leonard Zulu, der den Beitrag der Vereinten Nationen zur Arbeit des IStGH betonte. Präsidentin Akane dankte der UN für die „stete und verlässliche Unterstützung“, die wesentlich zur Umsetzung der gerichtlichen Mandate beiträgt.

Zudem traf die ICC-Delegation den stellvertretenden Generaldirektor des Afrikanischen Instituts der Vereinten Nationen zur Verhütung von Kriminalität und Behandlung von Straftätern (UNAFRI)Andrew Karokora, um Möglichkeiten gemeinsamer Programme im Bereich Kriminalprävention, Rechtspflege und Ausbildung zu besprechen.

Austausch mit den betroffenen Gemeinschaften

Präsidentin Akane und Vizepräsidentin Alapini-Gansou trafen während ihrer Reise auch Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Gemeinschaften aus Uganda und der DR Kongo. Sie würdigten deren kontinuierliches Engagement für Gerechtigkeit und Frieden.

„Ich habe den Lebenszyklus eines ICC-Verfahrens aus nächster Nähe erlebt – und dabei gesehen, wie wichtig die Rolle jener Menschen ist, die die Brücke zwischen den Gemeinschaften und dem Gericht bilden“, erklärte Akane.

Die Präsidentin betonte, dass die Beteiligung der Opfer und zivilgesellschaftlicher Akteure entscheidend für die Legitimität und Wirksamkeit des Gerichtshofs sei.

Besuch im ICC-Landesbüro in Kampala

Im Rahmen des Aufenthalts besuchten Akane und Alapini-Gansou auch das IStGH-Landesbüro in Kampala, das zentrale Aufgaben bei der Umsetzung von Gerichtsverfahren und der Kommunikation mit den betroffenen Gemeinden übernimmt.

Die Präsidentin ließ sich über laufende Aktivitäten informieren und würdigte die Arbeit der Mitarbeitenden:

„Die Arbeit des Landesbüros ist das Rückgrat unserer Mission. Ihre Nähe zu den betroffenen Gemeinschaften verleiht der internationalen Justiz Glaubwürdigkeit und Vertrauen.“

Hintergrund

Die Situation in Uganda wurde im Dezember 2003 von der ugandischen Regierung an den Internationalen Strafgerichtshof verwiesen. Die Anklagebehörde eröffnete im Juli 2004 ihre Untersuchung.

Im Dezember 2023 gab der Ankläger bekannt, dass die Untersuchungsphase abgeschlossen ist. Derzeit laufen zwei Verfahren:

  • Der Ankläger gegen Joseph Kony (Vorverfahrensphase)
  • Der Ankläger gegen Dominic Ongwen (Phase der Wiedergutmachung)

Die Ermittlungen in Uganda gehörten zu den ersten Fällen in der Geschichte des Internationalen Strafgerichtshofs und bilden weiterhin einen zentralen Bestandteil seines Engagements zur Bekämpfung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Region der Großen Seen.

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