Großbritannien und USA verschärfen Visa-Regulierungen gegenüber afrikanischen Staaten

Die britische Regierung hat ihre migrationspolitische Linie gegenüber drei afrikanischen Staaten deutlich verschärft. Am 17. November kündigte das Innenministerium an, dass Angola, Namibia und die Demokratische Republik Kongo mit Einschränkungen bei Touristen- und VIP-Visa rechnen müssen.

London verschärft Druck auf Angola, Namibia und die DR Kongo

Laut News Agency of Nigeria erklärten Innenministerin Shabana Mahmood und der britische Staatssekretär für Asyl und Grenzsicherheit, Alex Norris, dass die drei Staaten einen Monat Zeit hätten, um ihre Zusammenarbeit bei Rückführungen eigener Staatsangehöriger zu verbessern. Hintergrund ist die Einschätzung des Home Office, wonach mehrere tausend Personen aus diesen Ländern ohne gültigen Aufenthaltsstatus im Vereinigten Königreich leben.

Ziel: Rückführungen beschleunigen und Asylsystem straffen

Die britische Regierung plant zudem, Leistungen für Asylsuchende zu reduzieren und Abschiebungen schneller umzusetzen, sofern die Herkunftsländer als „sicher“ eingestuft werden. Die Ankündigungen folgen einer bereits Anfang des Jahres ausgesprochenen Warnung, wonach Großbritannien Staaten mit mangelnder Kooperation bei Rückführungen von Visa aussetzen könnte. Die jetzige Maßnahme richtet sich erstmals explizit an drei afrikanische Länder und setzt einen klaren Zeitrahmen für Fortschritte.

Parallel dazu plant London Reformen im Asylsystem, unter anderem die Einschränkung sozialer Leistungen und die Reduktion von Rechtsmitteln im Abschiebungsverfahren. Besonders die Überfahrten über den Ärmelkanal stehen im innenpolitischen Fokus und treiben die Debatte über eine Verschärfung der Migrationspolitik.

USA verschärfen Visabestimmungen für algerische Antragsteller

Auch die Vereinigten Staaten nehmen Anpassungen an ihren Visa-Regularien vor. Laut einer Mitteilung der US-Botschaft in Algier vom 16. November müssen nun alle Antragstellenden für Nicht-Einwanderungsvisa ein persönliches Gespräch mit einem Konsularbeamten führen.

Die bisherige Befreiung vom Interview entfällt vollständig – unabhängig vom Alter der Antragstellenden. Betroffen sind insbesondere Personen unter 14 Jahren und über 79 Jahren, die bislang von der Pflicht ausgenommen waren. Ausnahmen gelten nur für bestimmte diplomatische und offizielle Visa.

Für die Kategorien B1 und B2 (Geschäfts- und Besuchsvisa) besteht weiterhin eine Sonderregelung: Ist ein entsprechendes Visum innerhalb der letzten zwölf Monate abgelaufen, kann auf das erneute Interview verzichtet werden – sofern das frühere Visum für die volle Gültigkeitsdauer erteilt wurde und die antragstellende Person zum Zeitpunkt der Ausstellung mindestens 18 Jahre alt war.

Die aktualisierten Bestimmungen traten am 1. Oktober 2025 in Kraft, wie die Botschaft in Algier bestätigt.

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