Flexibilität für den Afrikanischen Entwicklungsfonds erweitert – Kapitalmarktöffnung ermöglicht höhere Ausleihvolumen

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Übereinkommens über den Afrikanischen Entwicklungsfonds (AfDF) vorgelegt. Mit diesem Schritt soll dem Fonds die Möglichkeit gegeben werden, Finanzmittel am Kapitalmarkt zu hebeln und so das Volumen für günstige Entwicklungsfinanzierungen zu erhöhen. Die Gesetzesänderung basiert auf einer Resolution des AfDF-Gouverneursrats und wird aufgrund des hohen Bedarfs afrikanischer Länder an finanziellem Spielraum als bedeutender Schritt gesehen.

Kapitalmarkt-Hebelung für erhöhte Effizienz


Der Entwurf des Gesetzes, der dem Deutschen Bundestag in Drucksache 20/13489 vorliegt, zielt auf eine Erweiterung der Handlungsoptionen des AfDF. Bislang war es dem Afrikanischen Entwicklungsfonds nicht erlaubt, ihm zur Verfügung stehende Mittel am Kapitalmarkt zu nutzen. Dies soll nun durch eine Änderung in Artikel 8 des Fondsübereinkommens ermöglicht werden. Laut Bundesregierung erfolgt die Hebelung unter strengen finanziellen Nachhaltigkeitsregeln und bedarf einer jährlichen Zustimmung der Geberländer. Dabei wird ein Kapitaladäquenzrahmenwerk genutzt, das an die Vorgaben führender Ratingagenturen und Erfahrungen vergleichbarer Institutionen angelehnt ist.

Gesetzliche Voraussetzungen für Ratifikation und Haftungsausschluss


Da das Fondsübereinkommen als völkerrechtlicher Vertrag innerstaatliche Wirksamkeit gemäß Artikel 59 Absatz 2 des Grundgesetzes besitzt, ist für die Änderung ebenfalls ein Vertragsgesetz erforderlich. Die Regierung betont, dass die Haftung für die Geber des Fonds und die Anteilseigner der Afrikanischen Entwicklungsbank in der Satzung ausgeschlossen bleibt. Damit wird ein wichtiger Aspekt für die finanzielle Absicherung des Fonds und seiner Mitglieder gewahrt.

Hintergrund: Hoher Finanzierungsbedarf in Afrika


Der Beschluss des AfDF-Gouverneursrats zur Änderung des Übereinkommens ist auf den dringenden Bedarf an Entwicklungskapital in Afrika zurückzuführen. Die Möglichkeit zur Hebelung der Mittel verspricht, das Ausleihvolumen des Fonds erheblich zu steigern und gleichzeitig die wirtschaftlichen Entwicklungen in den Mitgliedsländern gezielt zu unterstützen. Das neue Gesetz soll eine stärkere Effizienz der Mittelverwendung im Sinne der Mitgliedsländer fördern und somit zur wirtschaftlichen Stabilität und dem Fortschritt auf dem Kontinent beitragen.

Total
0
Share