Die Europäische Union hat ihren Rechtsrahmen für restriktive Maßnahmen gegen Simbabwe um ein weiteres Jahr bis zum 20. Februar 2026 verlängert. Zugleich strich der Rat das letzte verbliebene Unternehmen von der Sanktionsliste.
Am 14. Februar 2026 teilte der Rat der Europäische Union mit, dass die Zimbabwe Defence Industries von der Liste gestrichen wurden. Das Waffenembargo für Ausrüstung, die zur internen Repression eingesetzt werden könnte, bleibt bestehen.
EU-Sanktionen gegen Simbabwe werden abgeschwächt
Die Grundlage der Maßnahmen bildet der Beschluss 2011/101/GASP vom 15. Februar 2011. Ursprünglich hatte der Rat der Europäischen Union im Februar 2002 Sanktionen gegen Personen und Unternehmen verhängt, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich gemacht wurden. Dazu gehörten Reisebeschränkungen, das Einfrieren von Vermögenswerten sowie ein Waffenembargo.

In den vergangenen Jahren wurden die Maßnahmen schrittweise reduziert. Nach Angaben der EU verbleiben aktuell nur noch zwei Einzelpersonen auf der Sanktionsliste. Mit der Streichung der Zimbabwe Defence Industries ist kein Unternehmen mehr gelistet.
Die verbleibenden Maßnahmen richten sich nach EU-Angaben nicht gegen die Bevölkerung Simbabwes, die Wirtschaft, ausländische Direktinvestitionen oder den Handel.
Politischer Dialog und Entwicklungszusammenarbeit
Seit der Aufhebung sogenannter „geeigneter Maßnahmen“ im November 2014 führen die EU und ihre Mitgliedstaaten einen regelmäßigen politischen Dialog mit der Regierung Simbabwes. Dieser basiert auf Artikel 8 des Partnerschaftsabkommens zwischen der EU und den AKP-Staaten und umfasst unter anderem Fragen der Menschenrechte, demokratischer Prinzipien und Rechtsstaatlichkeit.
Während der Phase der „geeigneten Maßnahmen“ von 2002 bis 2014 wurde die direkte Entwicklungszusammenarbeit mit der Regierung ausgesetzt und stattdessen über internationale Organisationen und zivilgesellschaftliche Akteure abgewickelt. Insgesamt belief sich die Unterstützung in diesem Zeitraum auf mehr als 1,5 Milliarden Euro.

Nach 2014 wurde die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit wieder aufgenommen. Im Februar 2015 unterzeichneten die EU und Simbabwe ein Nationales Richtprogramm im Umfang von 234 Millionen Euro für den Zeitraum 2014 bis 2020.
Handel und humanitäre Hilfe
Handelsbeschränkungen im Sinne umfassender Sanktionen bestanden nach EU-Angaben nicht. Simbabwe profitiert weiterhin vom bevorzugten Marktzugang zur EU im Rahmen des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens, das 2012 in Kraft trat und einen zoll- und quotenfreien Zugang vorsieht.
Zusätzlich zur Entwicklungszusammenarbeit leistet die EU humanitäre Hilfe über ihre Generaldirektion für Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe. Nach den Zyklonen Idai und Kenneth im Jahr 2019 stellte die EU mehrere Millionen Euro für Nothilfe bereit.
Die EU erklärte, sie beobachte die Entwicklungen in Simbabwe weiterhin aufmerksam, insbesondere im Hinblick auf die Menschenrechtslage, und sei bereit, ihre Politik entsprechend anzupassen.