Bundesregierung weist Vorwurf einer „Nebenaußenpolitik“ politischer Stiftungen zurück

Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag eine umfassende Übersicht zu den Auslandsaktivitäten deutscher politischer Stiftungen vorgelegt. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage werden Umfang, regionale Schwerpunkte und finanzielle Förderung der Projekte für das Jahr 2025 und Folgejahre detailliert aufgeführt. Ein erheblicher Teil der Aktivitäten entfällt auf Afrika, insbesondere auf Programme zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Konfliktprävention, Migration und gesellschaftlicher Transformation.

Politische Stiftungen und ihre Rolle im Ausland

Nach Darstellung der Bundesregierung verfolgen die sechs parteinahen politischen Stiftungen aus Deutschland keine eigenständige Außenpolitik. Vielmehr agieren sie rechtlich unabhängig und setzen Projekte eigenverantwortlich um, die mit Zustimmung und finanzieller Unterstützung des Bundes erfolgen. Ziel ist es laut Bundesregierung, durch Kontakte zu zivilgesellschaftlichen Akteuren, politischen Gruppen und Multiplikatoren demokratische, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen zu fördern sowie Völkerverständigung zu unterstützen. Die Stiftungen sind dabei weder Durchführungs- noch Mittlerorganisationen der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik.

Diese Einordnung ist Teil der Vorbemerkung der Bundesregierung zur parlamentarischen Anfrage, die von Abgeordneten der AfD-Fraktion eingebracht wurde. Die Antwort wurde am 8. Dezember 2025 vom Auswärtigen Amt übermittelt und umfasst eine umfangreiche Anlage mit Projektlisten, Laufzeiten, Ländern und Fördersummen.

Afrika als zentraler Schwerpunkt der Projektarbeit

Aus der Übersicht geht hervor, dass Afrika südlich der Sahara sowie Nord- und Westafrika zu den wichtigsten Einsatzregionen deutscher politischer Stiftungen zählen. Mehrere Stiftungen führen dort großvolumige Programme durch, die über mehrere Jahre angelegt sind.

Die Friedrich-Ebert-Stiftung etwa ist in Afrika mit Programmen zur demokratischen Beteiligung in Konfliktregionen, zu Migration und Flucht sowie zur gesellschaftspolitischen Beratung vertreten. Für Projekte in Subsahara-Afrika sind laut Regierungsangaben für den Zeitraum 2023 bis 2025 Fördermittel in Höhe von rund 43,7 Millionen Euro vorgesehen. Hinzu kommen weitere Programme zu Friedens- und sicherheitspolitischem Dialog in West- und Ostafrika.

Auch die Konrad-Adenauer-Stiftung weist umfangreiche Aktivitäten auf dem afrikanischen Kontinent aus. Für ein Regionalprogramm Afrika südlich der Sahara im Zeitraum 2023 bis 2025 sind Fördermittel von rund 24,5 Millionen Euro eingeplant. Thematisch stehen dabei Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Medienförderung und politische Bildung im Mittelpunkt.

Die Heinrich-Böll-Stiftung führt ein eigenes Regionalprogramm Afrika südlich der Sahara für die Jahre 2025 bis 2027 durch, das mit mehr als 15 Millionen Euro gefördert wird. Der Fokus liegt auf gesellschaftspolitischer Bildung, Demokratisierung, Klima- und Umweltpolitik sowie Fragen der internationalen Ordnung.

Auch die Rosa-Luxemburg-Stiftung ist mit mehreren Programmen in Nord-, West-, Ost- und Südafrika präsent. Dazu zählen Vorhaben zur sozial-ökologischen Transformation, zur Stärkung demokratischer Strukturen sowie zur Unterstützung zivilgesellschaftlicher Akteure. Einzelne Programme in Afrika bewegen sich im einstelligen bis zweistelligen Millionenbereich.

Thematische Schwerpunkte: Demokratie, Migration, Sicherheit

Übergreifend lassen sich mehrere thematische Schwerpunkte erkennen. Ein zentraler Bereich ist die Demokratieförderung, einschließlich politischer Bildung, Stärkung von Zivilgesellschaft und Förderung rechtsstaatlicher Strukturen. Daneben spielen Migration und Flucht eine wichtige Rolle, etwa durch Programme zur Bekämpfung von Fluchtursachen oder zur Reintegration von Geflüchteten.

Sicherheits- und friedenspolitische Fragestellungen werden ebenfalls adressiert, unter anderem durch Dialogformate zu Konfliktprävention und regionaler Stabilisierung. Ergänzt werden diese Themen durch Programme zu Klimapolitik, sozial-ökologischer Transformation und nachhaltiger Entwicklung, die insbesondere in afrikanischen Ländern mit Blick auf strukturelle Herausforderungen umgesetzt werden.

Kontrolle und rechtlicher Rahmen der Förderung

Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, dass Projekte nur gefördert werden, wenn ein erhebliches Bundesinteresse besteht und die Vorhaben mit dem Grundgesetz sowie den außenpolitischen Interessen Deutschlands vereinbar sind. Eine missbräuchliche Verwendung von Bundesmitteln lasse sich aus bisherigen Prüfungen nicht ableiten. Zwar komme es vereinzelt zu Rückforderungen aufgrund formaler Mängel bei der Mittelverwendung, diese beträfen jedoch Dokumentationspflichten und nicht inhaltliche Verstöße.

Eine gesonderte verfassungsrechtliche Überprüfung der Auslandsprojekte durch Sicherheitsbehörden ist laut Bundesregierung nicht vorgesehen. Stattdessen erfolgt eine sorgfältige Prüfung der Projektanträge und Partner im Rahmen der bestehenden zuwendungsrechtlichen Verfahren.

Politische Debatte im Bundestag

Die Offenlegung der Auslandsaktivitäten ist Teil einer anhaltenden politischen Debatte über Rolle, Einfluss und Finanzierung politischer Stiftungen. Während die Bundesregierung die Arbeit der Stiftungen als Beitrag zur internationalen Verständigung und Demokratieförderung bewertet, wird insbesondere von Seiten der Opposition hinterfragt, in welchem Umfang und mit welchen Zielen Bundesmittel im Ausland eingesetzt werden.

Die nun vorgelegte Antwort liefert erstmals für das Jahr 2025 eine detaillierte und nach Stiftungen aufgeschlüsselte Übersicht und ermöglicht damit eine genauere Einordnung der deutschen Stiftungsarbeit in Afrika und anderen Weltregionen

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