AGOA: USA verlängern Handelsprogramm für Afrika bis Ende 2026

Die Vereinigten Staaten haben das präferenzielle Handelsprogramm African Growth and Opportunity Act (AGOA) bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Präsident Donald Trump unterzeichnete das entsprechende Gesetz Anfang Februar, nachdem der US-Senat der einjährigen Reaktivierung zugestimmt hatte. Die Verlängerung gilt rückwirkend ab dem 30. September 2025 und beendet eine mehrmonatige Phase der Unsicherheit für afrikanische Exporteure.

Reaktivierung nach Auslaufen im Herbst 2025

AGOA war im Herbst 2025 ausgelaufen, nachdem es im Zuge haushaltspolitischer Blockaden in Washington nicht rechtzeitig verlängert worden war. Mit dem nun verabschiedeten Gesetz wird das Programm für ein weiteres Jahr wieder in Kraft gesetzt. Es ermöglicht berechtigten Staaten in Subsahara-Afrika weiterhin einen zollfreien Zugang zum US-Markt für mehr als 1.800 Produkte. Hinzu kommen über 5.000 weitere Waren, die bereits unter das Allgemeine Präferenzsystem der USA fallen.

Die Verlängerung verschafft afrikanischen Exporteuren kurzfristig Planungssicherheit. Zugleich macht die zeitliche Begrenzung deutlich, dass die US-Regierung und der Kongress eine grundlegende Reform des Programms anstreben.

Trump-Regierung kündigt Modernisierung an

Mit der Unterzeichnung des Gesetzes bekräftigte die US-Regierung ihren Anspruch, AGOA stärker an handelspolitische Prioritäten der Vereinigten Staaten anzupassen. Jamieson Lee Greer erklärte, ein „AGOA für das 21. Jahrhundert“ müsse von den Handelspartnern mehr verlangen und zugleich mehr Marktzugang für US-Unternehmen, Landwirte und Viehzüchter schaffen. Ziel sei es, den Nutzen des Programms für Afrika und die USA auszubauen und es an die handelspolitische Linie „America First“ anzupassen.

In den kommenden Wochen will das Büro des US-Handelsbeauftragten gemeinsam mit anderen Behörden die notwendigen Anpassungen im US-Zolltarif umsetzen, die sich aus der erneuten Autorisierung ergeben.

Strenge Teilnahmebedingungen bleiben bestehen

AGOA ist an umfassende politische und wirtschaftliche Voraussetzungen geknüpft. Teilnahmeberechtigte Staaten müssen Fortschritte in Richtung einer marktbasierten Wirtschaftsordnung, der Rechtsstaatlichkeit und des politischen Pluralismus nachweisen. Weitere Kriterien sind der Abbau von Handels- und Investitionshemmnissen für US-Unternehmen, Maßnahmen zur Armutsbekämpfung, Korruptionsbekämpfung sowie der Schutz der Menschenrechte.

Diese Bedingungen bleiben auch nach der Verlängerung unverändert und bilden weiterhin die Grundlage für die jährliche Überprüfung der Teilnahmeberechtigung einzelner Länder.

Einjährige Verlängerung als politischer Kompromiss

Die zeitlich begrenzte Reaktivierung gilt in Washington als Übergangslösung. Im Kongress besteht bislang kein Konsens über eine umfassende Reform des Programms. Stattdessen entschieden sich die Abgeordneten für eine kurzfristige Verlängerung, um der Regierung Zeit für Verhandlungen über eine Neuausrichtung von AGOA zu geben.

Unabhängig davon herrscht parteiübergreifend Einigkeit, dass das Abkommen mehr als 25 Jahre nach seiner Einführung an veränderte globale Handelsstrukturen angepasst werden muss und das wirtschaftliche Verhältnis zwischen den USA und Afrika neu definieren soll.

Südafrika bleibt teilnahmeberechtigt

Südafrika bleibt auch nach der Verlängerung weiterhin AGOA-berechtigt. Handelsminister Parks Tau bestätigte dies am Rande einer Unterzeichnungszeremonie der Afreximbank in Johannesburg. Er verwies darauf, dass Südafrika bislang zu den wichtigsten Nutznießern des Programms zählt und zentrale Liefer- und Wertschöpfungsketten innerhalb des AGOA-Raums eine bedeutende Rolle spielen.

Tau erklärte zudem, dass es zwar Stimmen in den USA gebe, die eine außerordentliche Überprüfung der südafrikanischen Teilnahme forderten, seine Regierung jedoch weiterhin den Wert von AGOA betone. Zugleich signalisierte er Offenheit für ergänzende bilaterale Handelsgespräche mit den Vereinigten Staaten.

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