Das Auswärtige Amt hat rund 198.400 Euro für externe Fotografen ausgegeben, das Bundesentwicklungsministerium weitere 103.400 Euro. Die Ausgaben betreffen den Zeitraum vom 5. August 2025 bis zum 1. Oktober 2026. Das Bundeskanzleramt meldet zusätzlich rund 34.300 Euro für Visagisten, Kosmetiker und Friseure sowie rund 5.000 Euro für externe Fotografen. Die Zahlen stammen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag.
Auswärtiges Amt mit den höchsten Fotografenkosten
Mit Ausgaben von 198.437,79 Euro verzeichnet das Auswärtige Amt unter den aufgeführten Ministerien die höchsten Kosten für extern beauftragte Fotografen. Die Mittel stammen aus zwei Haushaltstiteln des Außenministeriums.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gab im selben Zeitraum 103.390,53 Euro für Fotografendienstleistungen aus. Zusammen belaufen sich die Ausgaben der beiden Ministerien damit auf 301.828,32 Euro.
Die Bundesregierung begründet den Einsatz professioneller Fotografen mit der offiziellen Öffentlichkeitsarbeit. Dazu gehören insbesondere Aufnahmen bei Gesprächen mit ausländischen Regierungsvertretern, internationalen Konferenzen, Tagungen und anderen dienstlichen Veranstaltungen.
Eine Aufschlüsselung danach, welche Regierungsmitglieder die jeweiligen Leistungen in Anspruch genommen haben, enthält die Antwort nicht. Die Bundesregierung betont, dass die Fotografen nicht persönlich von Ministern oder Staatssekretären beauftragt würden. Auftraggeber seien vielmehr die jeweiligen Behörden.
Für das Auswärtige Amt und das Entwicklungsministerium werden keine Ausgaben für Visagisten, Kosmetiker oder Friseure ausgewiesen.
Bundeskanzleramt gibt rund 34.300 Euro für Visagisten und Friseure aus
Anders stellt sich die Kostenverteilung im Bundeskanzleramt dar. Dort entstanden einschließlich der zugeordneten Regierungsbeauftragten Ausgaben von 34.270,72 Euro für Visagisten, Kosmetiker und Friseure. Für externe Fotografen wurden dagegen lediglich 5.020,17 Euro verbucht.

Die Angaben lassen keine Zuordnung der Kosten zu Bundeskanzler Friedrich Merz oder anderen einzelnen Regierungsmitgliedern zu. Nach Darstellung der Bundesregierung werden auch diese Dienstleistungen im dienstlichen Kontext durch die jeweilige Behörde und nicht persönlich durch die Amtsträger in Anspruch genommen.
Eine Beschäftigung von Visagisten, Kosmetikern oder Friseuren auf Grundlage eines regulären Angestellten- oder Beamtenverhältnisses gab es in den untersuchten obersten Bundesbehörden nicht. Die Leistungen wurden extern eingekauft.
Bundespresseamt übernimmt zusätzliche Fotografen- und Visagistenkosten
Neben den unmittelbar dem Bundeskanzleramt zugeordneten Ausgaben fallen weitere Kosten beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung an. Dieses beschäftigt eigene Fotografen, die unter anderem offizielle Termine des Bundeskanzlers und des Bundespräsidenten begleiten.
Für zusätzlich extern beauftragte Fotografen gab das Bundespresseamt zwischen August 2025 und Oktober 2026 insgesamt 81.627,74 Euro aus. Hinzu kamen 5.913,60 Euro für Visagisten, Kosmetiker und Friseure.
Im untersuchten Zeitraum waren vier Fotografen unbefristet beim Bundespresseamt angestellt. Eine weitere Person war bis zum 31. Dezember 2025 befristet beschäftigt. Die Personalkosten dieser Beschäftigten sind in den genannten Honorarausgaben nicht enthalten.
Für die Dienstreisen der festangestellten Fotografen fielen darüber hinaus rund 44.000 Euro an. Die Bundesregierung nennt hier aus Datenschutzgründen lediglich einen auf volle Tausend Euro gerundeten Betrag.
Bei extern beauftragten Fotografen und Visagisten lassen sich Reisekosten und Honorare nicht durchgängig getrennt erfassen. In vielen Fällen sind Reiseausgaben bereits in den vereinbarten Honoraren enthalten. Kosten, die durch die Teilnahme an offiziellen Delegationsreisen entstehen, werden ebenfalls nicht gesondert ausgewiesen.

