Deutschland ist gemeinsam mit Burundi, Ghana, Nigeria und Sambia in den UN-Menschenrechtsrat gewählt worden. Die UN-Generalversammlung entschied am 13. Oktober 2026 in New York über die Besetzung von 15 frei werdenden Sitzen. Die Amtszeit der neuen Mitglieder beginnt am 1. Januar 2027 und dauert drei Jahre. Bundesaußenminister Johann Wadephul kündigte an, Deutschland werde sich für einen stärkeren Menschenrechtsrat und den weltweiten Schutz grundlegender Rechte einsetzen.
Vier afrikanische Staaten ziehen in den Menschenrechtsrat ein
Bei der geheimen Abstimmung erhielt Sambia 177 Stimmen und erzielte damit das beste Ergebnis unter den afrikanischen Kandidaten. Ghana kam auf 173 Stimmen, Nigeria auf 172 und Burundi auf 160 Stimmen. Insgesamt wurden in der afrikanischen Regionalgruppe 181 gültige Stimmen abgegeben.
Die vier Staaten übernehmen die für Afrika frei werdenden Sitze. Die Kandidatenzahl entsprach damit der Zahl der verfügbaren Mandate, sodass innerhalb der afrikanischen Regionalgruppe keine konkurrierende Kandidatur bestand.
Der afrikanische Kontinent verfügt insgesamt über 13 der 47 Sitze im UN-Menschenrechtsrat. Die regionale Verteilung soll sicherstellen, dass die unterschiedlichen Weltregionen in dem Gremium vertreten sind.
Unter den ausscheidenden Mitgliedern befinden sich auch Côte d’Ivoire und Malawi. Beide Staaten haben zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten absolviert und durften deshalb nicht unmittelbar erneut kandidieren.
Deutschland erhält 163 Stimmen
Deutschland wurde mit 163 Stimmen gewählt. Irland erhielt in der Gruppe der westeuropäischen und anderen Staaten 165 Stimmen. Für beide Länder standen zwei Sitze zur Verfügung.
Bundesaußenminister Johann Wadephul begrüßte das Ergebnis und dankte der UN-Generalversammlung für das entgegengebrachte Vertrauen.
„Wir werden uns dieses Vertrauens würdig erweisen. Wir stehen an der Seite aller Menschen in Not und setzen uns für den Erhalt ihrer Rechte ein“, erklärte Wadephul.
Der Außenminister verwies insbesondere auf Rechtsstaatlichkeit, Bildung und den Zugang zu Trinkwasser. Menschenrechte seien keine abstrakten Grundsätze, sondern die Grundlage für ein Leben in Würde.
Insgesamt 15 Staaten neu gewählt
Neben den vier afrikanischen Staaten und Deutschland wurden weitere zehn Länder in den Menschenrechtsrat gewählt.
Aus der asiatisch-pazifischen Regionalgruppe ziehen Japan, Jordanien, Kuwait und Nepal ein. Die osteuropäische Gruppe wird durch die Republik Moldau und die Ukraine vertreten. Für Lateinamerika und die Karibik wurden Brasilien, die Dominikanische Republik und Uruguay gewählt. Irland ergänzt gemeinsam mit Deutschland die westeuropäische Gruppe.
Unter den weiteren Wahlergebnissen erhielten Kuwait und Nepal jeweils 173 Stimmen, Jordanien 171 und Japan 166. Die Republik Moldau kam auf 168 Stimmen, die Ukraine auf 162.
Brasilien und die Dominikanische Republik erhielten jeweils 170 Stimmen, Uruguay 165.
Die Wahl erfolgte in einem einzigen Wahlgang. Eine erfolgreiche Kandidatur setzt eine absolute Mehrheit der Mitglieder der UN-Generalversammlung voraus.
Menschenrechtsrat überwacht Menschenrechtslage weltweit
Der UN-Menschenrechtsrat wurde 2006 von der Generalversammlung gegründet und hat seinen Sitz in Genf. Seine 47 Mitglieder werden nach einem regionalen Verteilungsschlüssel für jeweils drei Jahre gewählt. Eine unmittelbare Wiederwahl ist nur einmal möglich.

Das Gremium befasst sich mit Menschenrechtsverletzungen in allen Weltregionen, verabschiedet Resolutionen und kann unabhängige Untersuchungskommissionen sowie Sonderberichterstatter einsetzen.
Zu seinen wichtigsten Instrumenten gehört das Verfahren der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung. Dabei wird die Menschenrechtslage in sämtlichen UN-Mitgliedstaaten in wiederkehrenden Abständen untersucht.
Die Mitgliedschaft im Rat ist nicht an eine vorherige Bewertung der Menschenrechtslage eines Staates gebunden. Die Generalversammlung kann die Mitgliedschaft eines Landes bei schweren und systematischen Menschenrechtsverletzungen mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitglieder aussetzen.
Mit Beginn der neuen Amtsperiode am 1. Januar 2027 scheiden die 15 Mitglieder aus, deren Mandate zum Jahresende auslaufen. Neben Côte d’Ivoire und Malawi dürfen auch China, Kuba und Frankreich wegen der Begrenzung auf zwei unmittelbar aufeinanderfolgende Amtszeiten nicht erneut antreten.

