Die Bezirksregierung Köln untersucht den Umgang der Kölner Ausländerbehörde mit einem Unterstützungsangebot des Landes zur Vorbereitung von Abschiebungen. Das bestätigte die nordrhein-westfälische Landesregierung in einer am 9. Oktober 2026 veröffentlichten Antwort auf eine Landtagsanfrage. Im Raum steht der Vorwurf, die Stadt habe Hilfe bei der Beschaffung von Rückreisedokumenten für rund 500 ausreisepflichtige Menschen aus den Westbalkanstaaten abgelehnt. Das zuständige Integrationsministerium überwacht die laufende Prüfung und will bei Hinweisen auf Rechtsverstöße mögliche Aufsichtsmaßnahmen prüfen.
Bezirksregierung Köln untersucht Schriftverkehr mit Coesfeld
Ausgangspunkt ist ein Unterstützungsangebot der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) Coesfeld aus dem November 2024. Die Behörde soll der Stadt Köln angeboten haben, für rund 500 vollziehbar ausreisepflichtige Personen aus den Westbalkanstaaten fehlende Rückreisedokumente zu beschaffen.
Nach den in einer Kleinen Anfrage der AfD-Landtagsabgeordneten Enxhi Seli-Zacharias angeführten Unterlagen lehnte die Stadt dieses Angebot ab. Die Kölner Ausländerbehörde habe erklärt, Passersatzpapiere seien in diesen Fällen nicht erforderlich. Stattdessen sollten die Betroffenen dabei unterstützt werden, eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive zu erhalten.
Darüber hinaus steht der Vorwurf im Raum, dass Köln anschließend selbst keine entsprechenden Schritte zur Beschaffung der Rückreisedokumente eingeleitet habe. Ob diese Darstellung zutrifft und das Vorgehen rechtlich zulässig war, ist Gegenstand der Untersuchung.
Die Bezirksregierung Köln hat inzwischen den einschlägigen Schriftverkehr zwischen der städtischen Ausländerbehörde und der ZAB Coesfeld angefordert. Die Unterlagen liegen der Aufsichtsbehörde vor und werden ausgewertet.
Das nordrhein-westfälische Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration steht nach eigener Darstellung seit Bekanntwerden des Vorgangs in regelmäßigem Kontakt mit der Bezirksregierung. Es überwacht die aufsichtsrechtliche Prüfung und unterstützt die Sachverhaltsaufklärung.
Landesregierung lässt mögliche Konsequenzen offen
Welche Konsequenzen der Stadt Köln drohen könnten, beantwortet die Landesregierung bislang nicht. Die Auswertung der angeforderten Berichte und Informationen sei noch nicht abgeschlossen. Deshalb sei gegenwärtig keine belastbare Bewertung des behördlichen Vorgehens möglich.
Sollten sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gesetzmäßige Verwaltungsvollzug beeinträchtigt wurde, will die Landesregierung diesen nachgehen und erforderliche aufsichtsrechtliche Schritte prüfen.
Die Bezirksregierung verfügt grundsätzlich über die Befugnis, kommunale Ausländerbehörden zu konkreten Maßnahmen anzuweisen. Grundlage dafür sind die nordrhein-westfälische Zuständigkeitsverordnung im Ausländerwesen und das Ordnungsbehördengesetz.

Die Landesregierung macht damit zunächst keine Aussage darüber, ob Köln durch die Ablehnung des Unterstützungsangebots gegen rechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Kommunale Ausländerbehörden müssen bei Rückführungen mitwirken
Unabhängig von der Untersuchung erläutert das Integrationsministerium die Zuständigkeiten bei der Beschaffung von Rückreisedokumenten. Die Zentralen Ausländerbehörden übernehmen die Durchführung entsprechender Verfahren, sind dafür jedoch auf die Zusammenarbeit mit den kommunalen Ausländerbehörden angewiesen.
Diese müssen insbesondere personenbezogene Daten, Ausländerakten, Identitätsnachweise und weitere erforderliche Unterlagen bereitstellen. Ohne diese Informationen können die zentralen Stellen die Voraussetzungen einer Passersatzpapierbeschaffung regelmäßig weder vollständig prüfen noch die Verfahren erfolgversprechend durchführen.
Die Verantwortung für die allgemeine Bearbeitung der Einzelfälle verbleibt bei den kommunalen Ausländerbehörden. Die Zentralen Ausländerbehörden können nicht unabhängig von ihnen tätig werden, sondern benötigen entsprechende Unterstützungsgesuche und Unterlagen.
Mit einem Erlass vom 29. Juli 2026 hat das NRW-Integrationsministerium die bestehenden Regelungen zur Passersatzpapierbeschaffung neu gefasst. Dadurch wurde die Aufgabenverteilung zwischen kommunalen und zentralen Ausländerbehörden konkretisiert.
Ob darüber hinaus weitere verbindliche Vorgaben für den Umgang mit Unterstützungsangeboten eingeführt werden sollen, lässt die Landesregierung offen. Sie erklärt lediglich, dass bestehende Abläufe im Rückführungsbereich fortlaufend auf Verbesserungsmöglichkeiten überprüft werden.

