Ghanas Außenminister Samuel Okudzeto Ablakwa hat Vorwürfe zurückgewiesen, Afrika sei ein gleichberechtigter Akteur des transatlantischen Sklavenhandels gewesen. Mit der Wortmeldung rückt Accra die politische Deutung des jüngsten UN-Beschlusses zu Reparationen in den Mittelpunkt und verteidigt den Anspruch auf historische Wiedergutmachung gegen Einwände aus westlichen Staaten.
Am 25. März verabschiedete die UN-Generalversammlung eine von Ghana eingebrachte Resolution, die die Verschleppung versklavter Afrikaner und die rassifizierte Sklaverei als schwerstes Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezeichnet. 122 Staaten stimmten dafür, 52 enthielten sich, darunter alle 27 EU-Staaten. Die USA, Israel und Argentinien votierten dagegen.
Die Resolution fordert die Mitgliedstaaten auf, einzeln und gemeinsam in einen inklusiven Dialog über Reparationen einzutreten. Genannt werden dabei formelle Entschuldigungen, finanzielle Entschädigung und Restitution. Verbindlich ist der Text nicht, ein Durchsetzungsmechanismus ist nicht vorgesehen.
Accra verteidigt den Kern der Reparationsforderung
Ablakwa sagte bei einer Pressekonferenz in Accra, die Darstellung Afrikas als Mitarchitekt des Systems verfälsche den historischen Befund und untergrabe die Suche nach Gerechtigkeit. Zwar habe es auf dem Kontinent lokale Mittler gegeben, doch Planung, Finanzierung und rechtliche Absicherung des transatlantischen Systems seien von externen Akteuren getragen worden.
„Es ist wichtig, mit Klarheit und historischer Genauigkeit einem Narrativ zu begegnen, das oft benutzt wird, um die Schwere dieser Geschichte abzuschwächen“, sagte der Minister. Die Strukturen, die Sklaverei ermöglicht hätten, darunter Gesetze, Versicherungssysteme und globale Wirtschaftsordnungen, seien nicht von Afrikanern geschaffen worden.
Der Außenminister betonte zugleich, Ghana suche keine Konfrontation. „Wir sind nicht auf Vergeltung aus“, sagte Ablakwa. Ghana wolle den Prozess in gutem Glauben weiterführen und die Beziehungen zu Staaten aufrechterhalten, die sich enthalten oder gegen die Resolution gestimmt hätten.
UN-Beschluss markiert politischen, nicht juristischen Durchbruch
Mit der Abstimmung hat die Debatte über Reparationen auf UN-Ebene neues Gewicht bekommen. Die Resolution wurde von rund 70 Staaten mitgetragen. Sie verschiebt den Fokus von symbolischem Gedenken hin zur formellen Anerkennung langfristiger struktureller Folgen von Sklaverei.
I am overjoyed by the adoption by the UN Gerneral Assembly of the resolution declaring the trafficking of enslaved Africans and racialised chattel enslavement of Africans as the gravest crime against humanity.
— John Dramani Mahama (@JDMahama) March 26, 2026
The process of its realisation, from idea to reality, was made… pic.twitter.com/zMB2J5dkUM
In der Debatte verwiesen die USA, Großbritannien und EU-Staaten zwar auf das Unrecht der Sklaverei, wandten sich aber gegen eine Rangordnung unter Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gegen eine rückwirkende Anwendung heutiger völkerrechtlicher Maßstäbe. Die USA bezeichneten die Resolution als zynische Instrumentalisierung historischen Unrechts.
Damit bleibt der politische Konflikt klar sichtbar. Gerade die Enthaltungen der meisten europäischen Staaten, Großbritanniens, Kanadas, Australiens, Japans und Neuseelands zeigen, wie weit die Positionen bei historischer Verantwortung auseinanderliegen.
Afrikanische Union verschärft den politischen Druck
Rückenwind erhält Ghana von der Afrikanischen Union. Beim Gipfel in Addis Abeba am 14. und 15. Februar verabschiedeten die Staats- und Regierungschefs eine Erklärung, die Sklaverei, Deportation und Kolonisierung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und als Völkermord an den Völkern Afrikas einordnet.
Die AU erklärte zudem die Jahre 2026 bis 2035 zu einer Dekade der Reparationen. Das Thema wurde bereits zum Leitmotiv des Jahres 2025 gemacht. Damit knüpft die Union an eine lange panafrikanische Reparationsagenda an, die seit den 1990er Jahren immer wieder vorangetrieben wurde.

Der ghanaische Präsident John Mahama, derzeit AU-Sonderbeauftragter für Reparationen, bezeichnete die UN-Resolution als „Weg zu Heilung und reparativer Gerechtigkeit“. Auch der ghanaische Sondergesandte Ekwow Spio-Garbrah hob hervor, dass der von der AU gesetzte Zehnjahresrahmen nötig sei, um ein komplexes Programm aus Dialog, Umsetzung und institutioneller Abstimmung aufzubauen.
Geplanter Fonds soll Reparationen praktisch unterlegen
Zum afrikanischen Vorstoß gehört auch der Plan für einen globalen Reparationsfonds mit Sitz in Afrika. Nach den Beschlüssen der AU soll er Entwicklung, Bildung, Restitution, kulturelle Einrichtungen und Maßnahmen gegen strukturellen Rassismus unterstützen. Beiträge sollen von Staaten, Institutionen und privaten Akteuren kommen, die vom transatlantischen Sklavenhandel und vom Kolonialismus profitiert haben.
Vorgesehen ist eine gemeinsame Steuerung durch die Afrikanische Union und die Karibische Gemeinschaft CARICOM. CARICOM hatte bereits 2013 eine Reparationskommission mit einem Zehn-Punkte-Plan für Wiedergutmachung eingerichtet und gilt in dieser Frage als zentraler Taktgeber.
Streitpunkt bleibt die Verantwortung für ein globales System
Die Kontroverse um Afrikas Rolle begleitet die Reparationsdebatte seit Jahren. In Ghana hatte Oppositionsführer Alexander Afenyo-Markin die Frage aufgeworfen, wer am Ende wen entschädigen müsse, wenn auch Afrikaner an der Gefangennahme und dem Verkauf anderer Afrikaner beteiligt gewesen seien.
Ablakwa widersprach dieser Lesart nun entschieden. Jede Beteiligung afrikanischer Akteure müsse im Kontext von Zwang, ungleichen Machtverhältnissen und äußerem ökonomischem Druck gesehen werden. Von einer gemeinsamen oder gleichberechtigten Unternehmung zu sprechen, verkenne Maßstab, Struktur und Verantwortung eines Systems organisierter Ausbeutung, sagte er.
Auch in der breiteren Debatte bleibt dieser Punkt sensibel. Die politische Stoßrichtung der neuen UN-Resolution liegt jedoch auf den bis heute wirkenden Folgen des transatlantischen Handels, der Millionen Afrikaner gewaltsam verschleppte, eine globale Diaspora formte und wirtschaftliche wie soziale Machtverhältnisse bis in die Gegenwart prägte.
Reparationen reichen von Entschuldigung bis Restitution
Die Diskussion geht längst über symbolische Anerkennung hinaus. Im Zentrum stehen Forderungen nach formellen Entschuldigungen, Rückgabe geraubter Kulturgüter, finanzieller Entschädigung, Bildungsreformen und institutionellen Änderungen gegen strukturelle Diskriminierung.
Auch in Deutschland wird die Debatte um Reparationen mit neuer Schärfe geführt. Die Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland verlangt von der Bundesregierung eine vollständige Anerkennung kolonialer Verbrechen als Grundlage für Reparationen, Entschädigungszahlungen an betroffene Nachfahren, die Rückgabe von Kulturgütern und menschlichen Gebeinen sowie eine Dekolonisierung der deutschen Erinnerungspolitik. Die Organisation bezeichnet Reparationen nicht als Geste, sondern als Frage von Respekt, Verantwortung und Menschenwürde.
Als Beispiele für politischen Druck werden bereits erfolgte Schritte in Europa genannt. Belgien äußerte 2020 und 2022 Bedauern über koloniale Verbrechen im heutigen Kongo. Deutschland bat 2021 für den Völkermord an Herero und Nama in Namibia um Entschuldigung und sagte finanzielle Mittel als Geste der Versöhnung zu.
Gleichzeitig bleibt die Kluft zwischen Anerkennung und materieller Wiedergutmachung groß. Die neue UN-Resolution hat diese Differenz sichtbarer gemacht, weil sie die Frage von Erinnerung, Verantwortung und konkreter Wiedergutmachung erstmals so ausdrücklich miteinander verknüpft.

