Die Bundesregierung veröffentlicht bei zahlreichen entwicklungspolitischen Projekten in Sudan, Tschad, Burundi und Ägypten weder Projekttitel noch Maßnahmenbeschreibungen. Dies geht aus mehreren Antworten auf Kleine Anfragen der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hervor. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung begründet die eingeschränkte Transparenz mit Sicherheitsrisiken für lokale Partnerorganisationen und deren Mitarbeitende sowie mit dem Schutz laufender Projekte in hochvolatilen politischen Kontexten.
Betroffene Projekte und Finanzvolumen
Nach Angaben der Fragesteller sind allein im Sudan elf Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 37,9 Millionen Euro im Transparenzportal des Bundes ohne nähere Bezeichnung geführt. Für den Tschad betrifft dies 30 Projekte mit einem Finanzvolumen von rund 10,9 Millionen Euro. In Burundi sind 22 Projekte im Umfang von etwa 15,5 Millionen Euro betroffen, in Ägypten 19 Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 13 Millionen Euro. In allen Fällen erscheinen im IATI-Portal sowohl Titel als auch Maßnahmenbeschreibung mit dem Hinweis, die Information sei für diese Maßnahme nicht verfügbar.
Sicherheitslage als zentrale Begründung
Die Bundesregierung verweist in ihren Antworten auf die jeweilige Sicherheits- und Menschenrechtslage vor Ort. Im Sudan sei die Arbeit der Zuwendungsempfänger seit Beginn des Krieges im April 2023 mit erheblichen Risiken verbunden. Die Nennung konkreter Projektdetails könne lokale nichtstaatliche Organisationen und deren Personal in Lebensgefahr bringen. Auch für deutsche Partner bestehe bei Aufenthalten vor Ort ein erhöhtes Risiko. Aus diesem Grund verzichte die Bundesregierung auf eine Veröffentlichung selbst gegenüber dem Parlament.
Im Tschad wird die Lage laut Bundesregierung maßgeblich durch Gewalt islamistischer Terrororganisationen wie Boko Haram sowie durch weitere militärische Auseinandersetzungen geprägt. Die Offenlegung von Projektnamen und Partnern könne die Sicherheit der beteiligten Akteure gefährden. Die detaillierten Informationen wurden daher als Verschlusssache eingestuft und nur berechtigten Abgeordneten zugänglich gemacht.
Verweis auf politische Repression und fragile Kontexte
Für Burundi argumentiert die Bundesregierung ebenfalls mit einem hochvolatilen Umfeld. Die öffentliche Benennung von Projekten und Partnerorganisationen könne den Fortbestand lokaler zivilgesellschaftlicher Strukturen gefährden und die körperliche Unversehrtheit der Mitarbeitenden beeinträchtigen. Eine Veröffentlichung als Verschlusssache sei nach Abwägung der Risiken nicht ausreichend, da selbst ein geringfügiges Bekanntwerden der Informationen nicht hingenommen werden könne.

In Ägypten verweist das BMZ auf eine repressiv agierende Regierung, die mit willkürlichen Festnahmen, Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie Gewalt gegen Oppositionelle in Verbindung gebracht werde. In diesem Umfeld könnten bereits Projektbezeichnungen Rückschlüsse auf beteiligte Personen zulassen und diese gefährden. Auch hier überwiege nach Auffassung der Bundesregierung der Schutz von Leib und Leben gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresse.
In allen vier Fällen betont die Bundesregierung, sie habe sich im Rahmen der International Aid Transparency Initiative grundsätzlich zur Transparenz verpflichtet. Diese Verpflichtung werde jedoch durch Regelungen des Geheimschutzes, der Datenschutz-Grundverordnung und des Informationsfreiheitsrechts begrenzt. Eine umfassende Offenlegung könne bestehende Vertrauensverhältnisse mit zivilgesellschaftlichen Partnern beschädigen und die Durchführung entwicklungspolitischer Maßnahmen erheblich beeinträchtigen.