Internationaler Strafgerichtshof: Verfahren gegen Mahamat Said Abdel Kani vor finaler Entscheidung

Der Prozess The Prosecutor v. Mahamat Said Abdel Kani vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) ist in die letzte Phase eingetreten. Nach den Schlussplädoyers vom 25. und 26. November 2025 hat die für das Verfahren zuständige Kammer VI ihre Beratungen aufgenommen. Die Entscheidung über Schuldspruch oder Freispruch erfolgt gemäß Artikel 74 des Römischen Statuts und basiert ausschließlich auf dem vorgelegten und erörterten Beweismaterial.

Die Kammer besteht aus Richterin Miatta Maria Samba (Vorsitz), Richterin María del Socorro Flores Liera, Richter Sergio Gerardo Ugalde Godínez sowie Richter Keebong Paek (Ersatzrichter).

Vorwürfe: Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen

Mahamat Said Abdel Kani, ein ehemaliger mutmaßlicher Kommandeur der Seleka-Koalition in der Zentralafrikanischen Republik, wird beschuldigt, 2013 im Polizeigewahrsam des Office Central de Répression du Banditisme (OCRB) in Bangui zahlreiche schwere Straftaten begangen zu haben. Die Anklage umfasst Verbrechen gegen die Menschlichkeit – darunter Freiheitsberaubung, Folter, Verfolgung und unmenschliche Handlungen – sowie Kriegsverbrechen wie Folter, grausame Behandlung und Angriffe auf die Menschenwürde.

Der Haftbefehl gegen Said wurde am 7. Januar 2019 unter Siegel erlassen. Er wurde am 24. Januar 2021 an den Gerichtshof überstellt. Seine erste Anhörung fand am 28. und 29. Januar 2021 statt. Am 9. Dezember 2021 bestätigte die Vorverfahrenskammer II einen Teil der Anklagepunkte und übergab den Fall zur Hauptverhandlung. Diese begann am 26. September 2022.

Prozessverlauf: Umfangreiche Beweisaufnahme seit 2022

Im Verlauf von 130 Sitzungen hörte die Kammer 58 Zeugen der Anklage sowie 3 Zeugen der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft beendete ihre Beweisaufnahme am 15. November 2024. Die Verteidigung begann am 17. März 2025 mit der Präsentation ihrer Zeugen und schloss diese am 2. September 2025 ab.

Am 25. September 2025 reichten sowohl die Anklage als auch die anwaltliche Vertretung der Opfer ihre Schlussberichte ein. Der Schlussbericht der Verteidigung folgte am 11. November 2025. Die öffentlichen, redigierten Versionen beider Seiten sollen zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden.

Während des gesamten Verfahrens betonte die Kammer, dass die im Römischen Statut garantierten Rechte aller Verfahrensbeteiligten gewahrt wurden, darunter das Recht, Zeugen zu befragen oder anzufechten.

Beteiligung der Opfer und Umfang der Aktenlage

Insgesamt 32 Opfer, vertreten durch Rechtsanwältin Sarah Pellet, wurden als Teilnehmende zugelassen. Sie äußerten sich zu verschiedenen Aspekten des Falls und erhielten das Recht, Zeugen zu ausgewählten Fragen selbst zu befragen.

Der bisherige Aktenbestand umfasst mehr als 890 öffentliche Dokumente, darunter Schriftsätze der Parteien, Verfahrensanordnungen und Entscheidungen der Kammer.

Nächste Schritte des Gerichtshofs

Nach Abschluss der mündlichen und schriftlichen Schlussphase hat die Kammer ihre nichtöffentlichen Beratungen aufgenommen. Ein Urteilstermin wurde noch nicht genannt, soll jedoch innerhalb eines „angemessenen Zeitraums“ erfolgen.

Das Urteil wird den Abschluss eines der umfangreichsten Verfahren des IStGH zu mutmaßlichen Gräueltaten in der Zentralafrikanischen Republik markieren.

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