Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am Freitag in seiner Bereinigungssitzung mehrere Änderungen am Etat des Auswärtigen Amts für das Jahr 2026 beschlossen. Die Ausgaben sollen 6,03 Milliarden Euro betragen, etwas mehr als im Vorjahr (2025: 5,89 Milliarden Euro), jedoch 33,84 Millionen Euro weniger als im Regierungsentwurf vorgesehen.
Anpassungen im Etat des Auswärtigen Amts

Die Verpflichtungsermächtigungen steigen auf 2,64 Milliarden Euro und liegen damit rund 129 Millionen Euro über dem ursprünglichen Entwurf. Grundlage der Änderungen ist die Vorlage des Bundesfinanzministeriums.
Zu den Anpassungen gehört auch die Fortschreibung eines Beschlusses aus dem Haushalt 2025, der im Regierungsentwurf für 2026 noch nicht enthalten war. Zusätzlich erhalten die politischen Stiftungen 86,03 Millionen Euro – rund zehn Millionen Euro mehr als geplant. Die Aufstockung wird mit einem gestiegenen Bedarf für gesellschafts- und europapolitische Projekte begründet.
Vorsorge für mögliche Namibia-Vereinbarung
Im Haushaltsplan wird zudem Vorsorge getroffen, falls die Vereinbarung über Versöhnungsleistungen mit Namibia erst im Jahr 2026 abgeschlossen werden kann. Dafür wurde eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 46 Millionen Euro aufgenommen, deren Zahlung sich über den Zeitraum von 2027 bis 2043 erstrecken soll.
Diese Position betrifft zentral die deutsch-namibischen Beziehungen und die laufenden Gespräche über historische Verantwortung und mögliche Ausgleichsmechanismen.
Etat für Entwicklungszusammenarbeit leicht erhöht – aber Einsparungen im bilateralen Bereich
Der Bundestag berät am 26. November den Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Der Regierungsentwurf sah Ausgaben von 9,94 Milliarden Euro vor, doch der Haushaltsausschuss erhöhte den Mittelansatz auf 10,05 Milliarden Euro. Dennoch liegen die Werte weiterhin unter dem Niveau von 2025 (10,31 Milliarden Euro).
Der Einzelplan 23 bleibt mit geplanten Investitionen von 6,11 Milliarden Euro der zweitgrößte Investitionshaushalt des Bundes.
Kürzungen bei der bilateralen Zusammenarbeit

Besonders betroffen sind die Mittel für die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit. Diese sollen 2026 auf 4,64 Milliarden Euro sinken – nach 4,85 Milliarden Euro im Jahr 2025. Die finanzielle Zusammenarbeit mit Partnerstaaten reduziert sich von 2,07 Milliarden Euro auf 1,95 Milliarden Euro.
Auch im Bereich „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ sind Einsparungen vorgesehen. 2026 sollen hierfür 695,77 Millionen Euro zur Verfügung stehen, rund 26 Millionen Euro weniger als im Vorjahr.
Weniger Mittel für internationale Organisationen
Der Ansatz für die europäische und internationale Entwicklungszusammenarbeit sinkt ebenfalls. Die Ausgaben sollen 2026 insgesamt 1,75 Milliarden Euro betragen (2025: 1,93 Milliarden Euro).
Dazu zählen:
- der deutsche Beitrag zum Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria (GFATM), der um 82 Millionen Euro auf 288 Millionen Euro reduziert wird
- der Beitrag zu den Europäischen Entwicklungsfonds, der um 22,4 Millionen Euro auf 144,1 Millionen Euro sinkt
- die Beiträge an die Vereinten Nationen und internationale NGOs, die von 556,51 Millionen Euro auf 501,1 Millionen Euro zurückgehen sollen
Anstieg bei multilateralen Entwicklungsbanken
Im Gegensatz zu den Kürzungen im bilateralen Bereich plant die Bundesregierung höhere Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken. Während 2025 noch 995,13 Millionen Euro vorgesehen waren, sollen die Mittel 2026 auf 1,22 Milliarden Euro steigen.
Die Schwerpunktverschiebung zeigt eine stärkere Ausrichtung auf internationale Finanzinstitutionen und gemeinsame Instrumente der Entwicklungsfinanzierung.