Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Ratifizierung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs) zwischen der Europäischen Union und afrikanischen Staaten an verbindliche ökologische, soziale und wirtschaftliche Standards knüpfen. In einem Antrag (Drucksache 21/2035), der am Freitag im Bundestag erstmals beraten wird, fordern die Abgeordneten, dass die Bundesregierung bei künftigen Abkommen auf rechtsverbindliche und einklagbare Standards sowie die Verankerung des Vorsorgeprinzips hinwirkt.
Abkommen sollen Nachhaltigkeits- und Lieferkettenstandards erfüllen
Die Grünen beziehen sich insbesondere auf die EPAs mit Côte d’Ivoire, Ghana, Zentralafrika und der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas (SADC). Diese Vereinbarungen sollen laut Antrag stärker mit europäischen Regelungen zur Lieferkettenverantwortung, zur Bekämpfung von Entwaldung und zu Sorgfaltspflichten abgestimmt werden. Zudem müssten Ernährungssouveränität und agrarökologische Ansätze als zentrale Ziele in die Abkommen integriert werden.
Die bisher teilweise über 15 Jahre alten Vereinbarungen entsprächen nach Ansicht der Grünen nicht mehr den aktuellen Anforderungen an nachhaltige Entwicklung. Evaluationen hätten gezeigt, dass die wirtschaftlichen Effekte für afrikanische Partnerstaaten hinter den Erwartungen zurückblieben.
„Hohe Standards in den Bereichen Klima-, Umwelt- und Biodiversitätsschutz sowie bei Menschenrechten, wie sie inzwischen in modernen Handelsabkommen üblich sind, fehlen weitgehend“, heißt es in dem Antrag.
Auch die Förderung lokaler Wertschöpfung spiele bislang eine zu geringe Rolle.
Grüne fordern Monitoring und Wirkungsanalyse
Die Fraktion fordert, die Ratifizierung der EPAs an klare Nachbesserungsbedingungen zu knüpfen. Dazu sollen unabhängige Monitoring- und Evaluationsmechanismen eingerichtet werden, um eine transparente Überprüfung der Abkommen im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs) zu ermöglichen.
Darüber hinaus betonen die Antragsteller die Bedeutung des historischen und strukturellen Kontextes:
„Ungleiche Handelsstrukturen sind eng mit kolonialer Ausbeutung und bis heute fortwirkenden Abhängigkeiten verbunden“, heißt es im Antrag.

Der Bundestag befasst sich am 10. Oktober 2025 in erster Lesung mit sechs Gesetzentwürfen zu Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und mehreren afrikanischen sowie asiatischen Staaten. In diesem Rahmen wird auch über den Antrag der Grünen debattiert. Nach der ersten Beratung soll das Thema an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur federführenden Beratung überwiesen werden.