In der Zentralafrikanischen Republik verschärft sich der politische Streit um die Präsidentschaftswahl vom 28. Dezember 2025. Während die Nationale Wahlbehörde schrittweise vorläufige Ergebnisse veröffentlicht, erhebt der Oppositionspolitiker Anicet-Georges Dologuélé schwere Vorwürfe gegen den Ablauf der Auszählung. Das Lager von Präsident Faustin-Archange Touadéra weist diese Anschuldigungen zurück und verweist auf den verfassungsrechtlich geregelten Prozess. Internationale Akteure und zivilgesellschaftliche Beobachter rufen zur Zurückhaltung auf.
Vorwürfe der Opposition gegen die Wahlbehörde
Der Präsident der Union pour le renouveau centrafricain (URCA), Anicet‑Georges Dologuélé, kritisierte am 2. Januar 2026 in Bangui die laufende Veröffentlichung der Wahlergebnisse. Bei einer Pressekonferenz sprach er von einem „Tripatouillage“, also einer Manipulation der Zahlen. Nach eigenen Angaben hätten weder er noch sein Wahlkampfteam bislang ein offizielles Wahlprotokoll erhalten. Dies stehe im Widerspruch zu Artikel 87 des Wahlgesetzes, der die Aushändigung entsprechender Dokumente an die Kandidaten vorsieht.

Dologuélé stellte zudem öffentlich seinen Anspruch auf den Wahlsieg in den Raum, obwohl die endgültigen Resultate noch nicht bekannt gegeben wurden. Seine Aussagen fielen in eine Phase, in der die Autorité nationale des élections (ANE) weiterhin mit der Auszählung und Übermittlung der Ergebnisse aus den Regionen befasst ist.
Reaktion des Präsidentenlagers
Die nationale Wahlkampfleitung von Präsident Faustin‑Archange Touadéra reagierte am 2. Januar mit einem scharf formulierten Kommuniqué. Darin wies sie die Erklärungen Dologuélés als unbelegt zurück und bezeichnete sie als unvereinbar mit dem geltenden Rechtsrahmen. Unterzeichnet wurde die Stellungnahme von Evariste Ngamana, dem damaligen Sprecher des Präsidentenkandidaten.
Die Kampagnenleitung erinnerte daran, dass ausschließlich die zuständigen Institutionen zur Verkündung der Wahlergebnisse befugt seien. Neben der ANE sei dies insbesondere der Verfassungsrat. Bezug genommen wurde auf Artikel 71 der Verfassung vom 30. August 2023, der dem Verfassungsrat die Aufgabe zuweist, die Ergebnisse der Präsidentschaftswahl spätestens 15 Tage nach der Veröffentlichung der vorläufigen Resultate zu verkünden.

Zugleich verwies das Präsidentenlager auf die Bestimmungen des Wahlgesetzes, wonach die ANE die Ergebnisse schrittweise, Wahllokal für Wahllokal, veröffentlicht. Eine vorzeitige Siegeserklärung stelle demnach einen klaren Verstoß gegen den gesetzlichen Rahmen und gegen das Prinzip der Neutralität des Wahlprozesses dar.
Politischer Kontext und Spannungen im Nachgang der Wahl
Nach Einschätzung der Touadéra-Kampagne birgt eine solche öffentliche Selbstproklamation das Risiko, das politische Klima zu belasten und nationale wie internationale Beobachter in die Irre zu führen. In dem Kommuniqué wird zwischen politischen Akteuren unterschieden, die den institutionellen Prozess abwarten, und jenen, denen vorgeworfen wird, sich außerhalb des gesetzlichen Rahmens zu bewegen.
Der amtierende Präsident bekräftigte über sein Umfeld seine Bindung an den Rechtsstaat und an die Entscheidungen der zuständigen Institutionen. Gleichzeitig appellierte die Wahlkampfleitung an alle politischen Akteure, sich verantwortungsvoll zu verhalten und die geltenden Regeln zu respektieren.
Rolle der MINUSCA und Ablauf der Wahl
Die MINUSCA zog unterdessen eine überwiegend positive Bilanz des Wahlverlaufs. Bei einer Pressekonferenz am 31. Dezember 2025 erklärte die Sondervertreterin des UN-Generalsekretärs, Valentine Rugwabiza, dass die Mission ihr Mandat zur Unterstützung der Wahlen erfolgreich umgesetzt habe. Das Mandat war am 13. November 2025 vom UN-Sicherheitsrat erneuert worden.
Nach Angaben der Mission konnten 6.679 von 6.700 Wahllokalen, rund 99,7 Prozent, rechtzeitig mit Wahlmaterial ausgestattet werden und ihren Betrieb aufnehmen. Die Wahlen verliefen in den meisten Präfekturen ruhig. Eine Ausnahme bildete die Unterpräfektur Bambouti im Haut-Mbomou, wo bewaffnete Angriffe die Stimmabgabe verhinderten und zu Geiselnahmen sowie zur Flucht von Zivilisten in den Südsudan führten.
Between 30 December and today, #MINUSCA has carried out 38 special flights and 3 road convoys to repatriate the results of the 28 December elections in Bangui, an operation conducted by agents of the National Electoral Authority with security escorts from the Mission. pic.twitter.com/pLswDqXwFA
— MINUSCA (@UN_CAR) January 4, 2026
Die MINUSCA transportierte mehr als 228 Tonnen Wahlmaterial und verteilte zusätzlich 4,3 Tonnen Wählerkarten, auch in schwer zugänglichen Gebieten. Zudem wurden 34.500 Wahlhelfer, Aufsichtspersonen und Mitglieder der Wahllokale geschult. Für die Sicherheit kamen im Rahmen des integrierten Wahlsicherungsplans mehr als 500 Angehörige der zentralafrikanischen Streitkräfte und der inneren Sicherheitskräfte zum Einsatz.
Stellungnahmen der Zivilgesellschaft
Auch zivilgesellschaftliche Wahlbeobachter meldeten sich zu Wort. Eine Mission afrikanischer Nichtregierungsorganisationen, die mit 265 internationalen Beobachtern im Land vertreten war, rief am 4. Januar 2026 zur Zurückhaltung auf. Ihr Koordinator Salif Kamaloh würdigte das Engagement der staatlichen Institutionen und Organisationen bei der Durchführung der Wahlen.
Gleichzeitig kritisierte die Mission die öffentliche Erklärung Dologuélés als nicht konform mit dem Wahlrecht. Die Beobachter betonten, dass Wahlen nicht zu Gewalt oder politischen Spannungen führen dürften, sondern als demokratischer Entscheidungsprozess verstanden werden müssten. Nach Angaben der Mission will sie den weiteren Verlauf bis zur offiziellen Verkündung der Ergebnisse aufmerksam verfolgen.
Wie die Agentur Ndjoni Sango berichtet, will die ANE die vorläufigen Ergebnisse der Präsidentschaftswahl am 5. Januar 2026 bekannt geben.