Die Debatte über den deutschen Völkermord in Namibia hat im Bundestag zu einem heftigen Streit zwischen den Fraktionen und einer Rüge gegen die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch geführt. Am Mittwochabend, 14. Oktober 2026, beriet das Parlament über Anträge der Linken und Grünen zur Anerkennung der Kolonialverbrechen und zur Wiedergutmachung gegenüber den Nachkommen der Opfer. Während sich Abgeordnete der Linken aus Protest gegen eine AfD-Rede umdrehten, griff die Sitzungsleitung ein und wies später von Storch wegen unerlaubter Bildaufnahmen im Plenarsaal zurecht. Der Streit entzündete sich insbesondere an Äußerungen von AfD-Abgeordneten, die den Völkermord an den Ovaherero und Nama infrage stellten.
Linke protestiert gegen AfD-Rede – Sitzungsleitung greift ein
Auslöser des Protests war eine Rede des AfD-Abgeordneten Alexander Wolf, der die historische Einordnung der deutschen Kolonialverbrechen als Völkermord bestritt. Während seines Beitrags wandten sich Abgeordnete der Linken von ihm ab.
Die AfD-Fraktion beschwerte sich daraufhin bei der Sitzungsleitung über das Verhalten. Diese verteidigte ausdrücklich das Recht der Abgeordneten, ihren Protest auf diese Weise auszudrücken.
„Eben gab es die Beschwerde des Parlamentarischen Geschäftsführers der AfD, weil sich die Linken herumgedreht haben“, erklärte die Sitzungsleitung. Das sei eine Form, die eigene Haltung zu den vorgetragenen Inhalten sichtbar zu machen.
Anschließend kritisierte sie die Äußerungen der AfD mit Blick auf die anwesenden Gäste aus Namibia. „Unparlamentarisch ist gerade das, dass man anwesenden Menschen, die heute da sind, noch nicht einmal mit Empathie begegnet.“
Auf der Besuchertribüne verfolgten Vertreter der Ovaherero und Nama die Debatte. Die Nachfahren der Opfer waren nach Berlin gekommen, um für eine umfassende Anerkennung der deutschen Kolonialverbrechen und direkte Wiedergutmachungsleistungen einzutreten.
Beatrix von Storch wegen Bildaufnahmen zurechtgewiesen
Zu einem weiteren Zwischenfall kam es während einer späteren Rede des AfD-Abgeordneten Ronald Gläser. Die Sitzungsleitung unterbrach ihn und wandte sich unmittelbar an Beatrix von Storch.
„Frau von Storch, Sie machen gerade Bilder“, stellte sie fest. Trotz der Unterbrechung musste sie ihre Aufforderung mehrfach wiederholen.
„Sie machen hier gerade Bilder. Das ist nicht erlaubt. Das wissen Sie“, erklärte die Sitzungsleitung und fügte hinzu: „Wir schauen uns an, ob Sie diese Bilder veröffentlichen.“
Welche Motive von Storch fotografierte oder zu welchem Zweck sie die Aufnahmen anfertigte, wurde in der Sitzung nicht geklärt. Der Vorfall ereignete sich in einer Debatte, in der die AfD bereits gegen den Protest der Linken vorgegangen war.
AfD bestreitet Völkermord und spricht von deutschem Schuldkult
Inhaltlich sorgte zunächst Alexander Wolf für scharfen Widerspruch. Er warf der Linken vor, es gehe ihr nicht um Namibia, sondern um „deutschen Selbsthass“ und einen „Schuldkult“ verbunden mit Reparationsforderungen.
Der Abgeordnete stellte die deutsche Kolonialherrschaft als Teil einer kriegerischen Auseinandersetzung dar, die allen Beteiligten Leid gebracht habe. Die Einordnung als Völkermord führte er auf britische Kriegspropaganda und später auf ideologisch motivierte Geschichtsschreibung zurück.
„Es war die britische Kriegspropaganda, die dennoch daraus einen Völkermord konstruierte“, behauptete Wolf. Die historische Bewertung sei weiterhin umstritten.
Damit widersprach er der offiziellen Haltung der Bundesregierung, die die Verbrechen deutscher Kolonialtruppen von 1904 bis 1908 im heutigen Namibia seit 2021 als Völkermord aus heutiger Sicht anerkennt.
Auch Ronald Gläser griff Linke und Grüne an. Er verglich deren Forderungen nach Wiedergutmachung mit dem mittelalterlichen Ablasshandel. Die Parteien erzeugten ein schlechtes Gewissen, um anschließend finanzielle Forderungen daraus abzuleiten.

„Sie wollen heute den Busfahrer in Bielefeld abkassieren“, sagte Gläser. Er sprach sich dafür aus, aus dem bestehenden Versöhnungsprozess auszusteigen und zunächst eine Historikerkommission einzusetzen.
„Erst die Fakten, dann die Schecks“, lautete seine Forderung.
SPD entschuldigt sich bei namibischen Gästen für AfD-Äußerungen
Die SPD-Abgeordnete Derya Türk-Nachbaur reagierte mit Empörung auf die Rede der AfD. Direkt an die Vertreter der Ovaherero und Nama auf der Besuchertribüne gewandt, entschuldigte sie sich für die Wortwahl und die Darstellung der deutschen Kolonialgeschichte.
„Ich muss mich bei Ihnen, liebe Gäste auf der Tribüne, für diese Denke entschuldigen“, sagte sie. Begriffe wie „Schuldkult“ erinnerten an Versuche, die Aufarbeitung deutscher Verbrechen zu verhindern.
„Dass wir das heute in diesem Plenum hören müssen, ist wirklich unfassbar“, erklärte Türk-Nachbaur.
Die SPD-Politikerin erinnerte an das ehemalige Konzentrationslager auf Shark Island bei Lüderitz, wo deutsche Kolonialtruppen Gefangene zur Zwangsarbeit einsetzten. Viele Menschen starben unter den Lagerbedingungen. Die Suche nach den Überresten der Opfer und möglichen Grabstätten sei bis heute nicht abgeschlossen.
Sie verlangte, die Nachkommen der Opfer umfassend in die Aufarbeitung einzubeziehen.
„Nichts über Sie, ohne Sie. Erinnerung ohne Beteiligung ist keine Versöhnung“, sagte Türk-Nachbaur.
Linke verlangt direkte Reparationen statt Entwicklungshilfe
Die Linken-Abgeordnete Charlotte Antonia Neuhäuser hatte zu Beginn der Debatte die anwesenden Vertreter der Ovaherero und Nama begrüßt und sich für die Verbrechen des Deutschen Kaiserreichs entschuldigt.
Deutschland schulde den Nachfahren der Opfer nicht nur die historische Wahrheit, sondern auch Wiedergutmachung.
„Zu lange wurden Ihre Forderungen nach Gerechtigkeit ignoriert“, sagte Neuhäuser.
Ihre Fraktion verlangt, dass Deutschland die volle historische Verantwortung und eine rechtliche Haftung nach völkerrechtlichen Grundsätzen anerkennt. Daraus sollen direkte Reparationsleistungen an die Nachkommen der Opfer entstehen.
Neuhäuser kritisierte insbesondere die Verhandlungen zwischen Deutschland und Namibia über eine gemeinsame Erklärung. Die bisherigen Vereinbarungen sähen Zahlungen von 1,1 Milliarden Euro über einen Zeitraum von 30 Jahren vor. Diese Mittel würden jedoch als Entwicklungs- und Wiederaufbauleistungen behandelt und nicht als Reparationen.
Die Linke lehnt diesen Ansatz ab. Sie fordert direkte Verhandlungen mit den Gemeinschaften der Ovaherero und Nama sowie einen Mechanismus zur Rückgabe enteigneten Landes.
„Ohne uns ist gegen uns“, zitierte Neuhäuser die Haltung der Betroffenen.
Ein Versöhnungsabkommen, an dessen Verhandlungen die betroffenen Gemeinschaften nicht angemessen beteiligt seien, könne keine ausreichende Grundlage für Gerechtigkeit schaffen.
Union erkennt Völkermord an, lehnt rechtliche Reparationspflicht ab
Die Unionsfraktion widersprach sowohl der historischen Darstellung der AfD als auch den rechtlichen Forderungen der Linken.
Thomas Silberhorn erklärte, die Verbrechen deutscher Kolonialtruppen seien nach heutigen Maßstäben ein Völkermord gewesen. Deutschland trage dafür eine historische und moralische Verantwortung.
Einen einklagbaren Anspruch auf Reparationszahlungen sieht die Union jedoch nicht.
Silberhorn verwies darauf, dass die UN-Völkermordkonvention erst 1948 verabschiedet wurde und die Bundesrepublik ihr 1954 beigetreten sei. Auf frühere Ereignisse könne sie nach Auffassung der Unionsfraktion nicht rückwirkend angewandt werden.
„Für einen Rechtsanspruch auf Reparationen gibt es allerdings keine Grundlage“, sagte Silberhorn.
Er verteidigte die deutsch-namibische Gemeinsame Erklärung von 2021 als Grundlage der weiteren Zusammenarbeit. Die darin vorgesehenen Mittel sollten zusätzlich zur regulären Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellt werden und insbesondere den Nachfahren der Ovaherero und Nama zugutekommen.
Gleichzeitig räumte er ein, dass kritische Stimmen aus den betroffenen Gemeinschaften gehört werden müssten. Eine Versöhnung sei ohne ihre Beteiligung nicht möglich.
Der CDU-Abgeordnete Thomas Rachel wies ebenfalls die Darstellung der AfD zurück.
„Das ist allerdings kein Schuldkult, wie die AfD es gerade behauptet hat, sondern wir stellen uns der Vergangenheit, auch wenn es schmerzt“, sagte Rachel.
Grüne wollen Entschuldigung unabhängig vom Versöhnungsabkommen
Die Grünen-Abgeordnete Jamila Schäfer forderte eine ausdrückliche Anerkennung des Völkermords durch den Bundestag sowie eine offizielle Entschuldigung gegenüber Namibia und den Nachkommen der betroffenen Gemeinschaften.
Sie erinnerte daran, dass deutsche Kolonialtruppen Zehntausende Menschen töteten, Gefangene zur Zwangsarbeit zwangen und menschliche Überreste für rassistische Forschung nach Deutschland brachten.
Die Folgen der Verbrechen seien weiterhin in Namibia sichtbar, insbesondere bei der Verteilung von Land und wirtschaftlichen Chancen.
Schäfer verwies auf ein noch laufendes Gerichtsverfahren in Namibia, in dem die Rechtmäßigkeit des zwischen beiden Regierungen ausgehandelten Versöhnungsrahmens überprüft wird.
Die rechtlichen Fragen müssten geklärt werden. Eine Entschuldigung dürfe davon jedoch nicht länger abhängig gemacht werden.
„Denn eine Entschuldigung erfolgt ohne Gegenleistung“, sagte Schäfer.
Die Grünen schlagen außerdem eine parlamentarische Kommission zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte, zusätzliche Gedenkorte und eine stärkere Berücksichtigung der Kolonialverbrechen im Schulunterricht vor. Geraubte Kulturgüter und menschliche Überreste sollen zurückgegeben werden.
Versöhnungsabkommen seit Jahren nicht abgeschlossen
Die deutsche Kolonialherrschaft im damaligen Deutsch-Südwestafrika dauerte von 1884 bis 1915. Zwischen 1904 und 1908 führten deutsche Kolonialtruppen einen Vernichtungskrieg gegen die Ovaherero und Nama.
General Lothar von Trotha erließ im Oktober 1904 einen ausdrücklichen Vernichtungsbefehl gegen die Ovaherero. Zahlreiche Menschen wurden in die Omaheke-Wüste getrieben, wo viele verdursteten. Andere starben in Konzentrationslagern, an Zwangsarbeit, Krankheiten und Misshandlungen.
Deutschland und Namibia verhandeln seit 2015 über eine gemeinsame Erklärung zur historischen Verantwortung und Versöhnung. Im Jahr 2021 einigten sich beide Seiten auf einen Text, der die Verbrechen als Völkermord aus heutiger Sicht bezeichnet und deutsche Leistungen von 1,1 Milliarden Euro über 30 Jahre vorsieht.
Die Erklärung ist bislang nicht abschließend in Kraft gesetzt worden. In Namibia kritisieren Vertreter betroffener Gemeinschaften insbesondere ihre unzureichende Beteiligung und die Ablehnung des Begriffs Reparationen durch Deutschland.
Während die Linke einen neuen Verhandlungsrahmen mit direkten Reparationsansprüchen fordert, wollen die Grünen die Entschuldigung und historische Aufarbeitung vorantreiben, ohne den laufenden rechtlichen und diplomatischen Prozess vorwegzunehmen. Die Union hält dagegen an der Gemeinsamen Erklärung als Grundlage der Versöhnung fest.
Nach der ersten Lesung überwies der Bundestag beide Oppositionsanträge zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse. Die Federführung übernimmt der Auswärtige Ausschuss.

