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Bundestag erleichtert Rüstungsgüterlieferungen an Somalia und die Zentralafrikanische Republik

Am 13. November 2024 stimmte der Bundestag für eine Änderung der Außenwirtschaftsverordnung, die spezifische Exportregelungen für sogenannte „Dual-use-Güter“ und eine Ausnahme für Rüstungsgüterlieferungen vorsieht. Während die Bundesregierung die Kontrolle über kritische Güter verstärkt, wurden für Somalia und die Zentralafrikanische Republik Ausnahmen eingeführt. Diese Länder erhalten künftig Rüstungsgüter trotz bestehender Embargos, was eine gezielte Unterstützung der Friedensmissionen und Sicherheitsreformen ermöglichen soll.

Laut Bundestagsunterlagen sind solche Ausnahmen von Rüstungsgüterlieferungen notwendig, um Friedensprozesse in beiden Ländern zu unterstützen, ohne die internationalen Sanktionsvorgaben zu lockern. Die Bundesregierung sieht die Regelung als Beitrag zur Stabilisierung konfliktgeprägter Regionen. Nach Einschätzung des Bundestags hilft dies bei der gezielten Sicherheitsförderung und unterstützt die strukturelle Entwicklung, da bestimmte Rüstungsgüter kontrolliert eingeführt werden dürfen.

Zusätzlich wurde die Ausfuhr von Hochtechnologien, darunter Quantencomputer und Signalverstärker, deutlich strikter reglementiert. Dies betrifft Technologien mit zivilen und militärischen Anwendungsmöglichkeiten, deren unkontrollierte Verbreitung eingedämmt werden soll.

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