Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort (20/14695) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14407) eine detaillierte Auflistung der Bundeszuwendungen an politische Stiftungen für deren Auslandsprojekte seit 2018 vorgelegt. Die Übersicht umfasst Fördermittel für die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, die Hanns-Seidel-Stiftung, die Heinrich-Böll-Stiftung, die Konrad-Adenauer-Stiftung und die Rosa-Luxemburg-Stiftung.
Keine „Nebenaußenpolitik“
Die Bundesregierung weist die Behauptung zurück, dass die politischen Stiftungen eine „Nebenaußenpolitik“ betreiben würden. Sie betont, dass die Stiftungen weder Mittler- noch Durchführungsorganisationen deutscher Außen- und Entwicklungspolitik seien. Vielmehr agierten sie unabhängig und führten ihre Projekte eigenverantwortlich mit Zustimmung und finanzieller Unterstützung der Bundesregierung durch. Ihre Arbeit trage zur Förderung der internationalen Verständigung, der Demokratie sowie wirtschaftlicher und sozialer Entwicklungen bei.
Die Antwort der Bundesregierung an den Bundestag enthält detaillierte Informationen zu den finanzierten Projekten, aufgeschlüsselt nach Stiftung, Staat und Haushaltstitel. Zudem wird erläutert, dass die Stiftungen im Rahmen von Förderrichtlinien eigenständig über Konzeption, Vorbereitung und Durchführung ihrer Maßnahmen entscheiden. Staatliche Zuwendungen erfolgen in der Regel für überregionale Projekte, wodurch eine Einzeldarstellung von Veranstaltungen nicht möglich sei.
Stiftungen arbeiten mit Partnerorganisationen
Zur Umsetzung ihrer Projekte arbeiten die politischen Stiftungen mit Nichtregierungsorganisationen und lokalen Partnern zusammen. Die Bundesregierung erklärt, dass diese Kooperationen im Rahmen des Haushalts- und Zuwendungsrechts eigenverantwortlich gestaltet werden und eine detaillierte Aufschlüsselung über die Mittelvergabe nicht systematisch erfasst wird.