Ein Gericht in Kenia hat den Sektenführer Paul Mackenzie wegen der Ermordung von 190 Kindern und einem Erwachsenen zu insgesamt 200 Jahren Haft verurteilt. Das Strafmaß wurde am Freitag, 6. November 2026, vor dem Obersten Gericht in Mombasa verkündet. Auch 28 Mitangeklagte erhielten langjährige Haftstrafen, weil sie an einem organisierten System aus erzwungenem Fasten, Gewalt und Freiheitsentzug beteiligt waren. Der als Shakahola-Massaker bekannt gewordene Fall hatte bereits 2023 nach der Entdeckung Hunderter Leichen eine landesweite Debatte über religiösen Extremismus und das Versagen staatlicher Kontrollbehörden ausgelöst.
Richterin Diana Kavedza-Mochache verhängte gegen Mackenzie zwei aufeinanderfolgende Haftstrafen von jeweils 100 Jahren. Sie unterschied dabei zwischen 183 Mordfällen durch erzwungenen Nahrungsentzug und acht Fällen unmittelbarer Tötung.
Das Gericht machte den Gründer der Good News International Church hauptverantwortlich für den Aufbau und die Durchsetzung eines Systems, in dem Anhänger und deren Kinder bis zum Tod fasten sollten. Mackenzie hatte die Vorwürfe bestritten und erklärt, niemanden zum Fasten gezwungen zu haben.
28 Mitangeklagte zu Haftstrafen bis zu 160 Jahren verurteilt
Neben Mackenzie verurteilte das Gericht 28 weitere Personen zu Freiheitsstrafen zwischen zehn und 160 Jahren. Zu ihnen gehören religiöse Funktionsträger, Wachleute und Helfer, die an der Durchsetzung der Fastenregeln oder der Beseitigung von Leichen beteiligt waren.
Unter den Verurteilten befindet sich auch Mackenzies früherer Stellvertreter Smart Mwakalama, gegen den eine Haftstrafe von 160 Jahren verhängt wurde.
Bereits am 19. Oktober hatte das Gericht alle 29 Angeklagten in den 191 Mordfällen schuldig gesprochen. Mit der Verkündung des Strafmaßes ist dieser Teil des umfangreichen Strafverfahrens abgeschlossen.
Die Staatsanwaltschaft hatte für Mackenzie die Todesstrafe gefordert. Richterin Kavedza lehnte dies ab. Sie begründete ihre Entscheidung auch mit den religiösen Vorstellungen der Verurteilten, nach denen der Tod als Erlösung verstanden werden könne.
„Für Menschen, die den Tod als Erlösung betrachten, könnte eine Todesstrafe nicht als Bestrafung, sondern als Triumph und eine Form des Märtyrertums wahrgenommen werden“, erklärte die Richterin.
Die Verteidigung kündigte an, gegen das Urteil vorzugehen. Kenia sieht die Todesstrafe weiterhin gesetzlich vor, hat aber seit 1987 keine Hinrichtung mehr vollstreckt.
Kinder mussten zuerst fasten – Widerstand wurde mit Gewalt gebrochen
Das Shakahola-Massaker zählt zu den schwersten Gewaltverbrechen im Zusammenhang mit einer religiösen Gemeinschaft in der jüngeren Geschichte Kenias.

Mackenzie hatte seine Anhänger dazu gebracht, sich auf ein abgelegenes Gelände im Bezirk Kilifi an der kenianischen Küste zurückzuziehen. Dort entstand eine weitgehend von der Außenwelt abgeschottete Gemeinschaft.
Der ehemalige Prediger vermittelte seinen Anhängern die Vorstellung, dass sie durch vollständigen Nahrungsverzicht sterben müssten, um vor dem bevorstehenden Weltende zu Jesus zu gelangen.
Nach den Feststellungen des Gerichts war das Fasten jedoch keineswegs eine ausschließlich freiwillige religiöse Praxis. Mackenzie hatte ein System geschaffen, in dem die Nahrungsverweigerung schrittweise durchgesetzt wurde.
Zuerst sollten Kinder sterben. Danach waren Jugendliche, Frauen und schließlich Männer vorgesehen.
Wachleute hinderten Betroffene daran, Nahrung und Wasser zu erhalten oder das Gelände zu verlassen. Menschen, die sich widersetzten, wurden geschlagen, gefesselt oder festgehalten.
Die Ermittlungen ergaben, dass einige Opfer durch Ersticken, Strangulation oder schwere Kopfverletzungen starben. Bei zahlreichen anderen Leichen war die genaue Todesursache wegen der fortgeschrittenen Verwesung nicht mehr unmittelbar feststellbar.
Das Gericht wertete die Gesamtheit der Beweise dennoch als ausreichend, um die Angeklagten für sämtliche 191 Todesfälle strafrechtlich verantwortlich zu machen.
Besonders deutlich äußerte sich die Richterin zur Verantwortung von Eltern, die ihre Kinder dem tödlichen Fasten ausgesetzt hatten. Religiöse Überzeugungen könnten die gesetzliche Pflicht zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Kindern nicht aufheben.
Mehr als 440 Leichen in Massengräbern entdeckt
Der Fall wurde im April 2023 öffentlich bekannt, nachdem Ermittler im Shakahola-Wald auf erste Gräber gestoßen waren.
Bei den anschließenden Suchaktionen entdeckten die Behörden insgesamt 448 Leichen, darunter zahlreiche Kinder. Die Opfer waren auf dem weitläufigen Gelände teilweise in flachen Gräbern verscharrt worden.
Die Ermittlungen offenbarten eine Gemeinschaft, deren Mitglieder nach den religiösen Anweisungen Mackenzies weitgehend auf medizinische Versorgung, Schulbildung und Kontakte zur Außenwelt verzichten sollten.
Die Staatsanwaltschaft stützte ihre Anklage unter anderem auf Aussagen von Überlebenden, medizinische Untersuchungen, DNA-Analysen und digitale Aufzeichnungen. Auch ehemalige Anhänger beschrieben die Organisation der Gemeinschaft und die Gewalt gegen Personen, die das Fasten beenden wollten.
Das jetzt abgeschlossene Verfahren betraf ausdrücklich 191 Todesfälle. Die gesamte Zahl der in Shakahola gefundenen Opfer liegt erheblich darüber.
Gegen Mackenzie laufen weitere Verfahren, darunter Ermittlungen zu 52 Todesfällen an einem anderen Ort sowie Anklagen im Zusammenhang mit Terrorismus, Misshandlung und weiteren Straftaten.
Viele der geborgenen Leichen konnten bislang nicht identifiziert werden. Andere Opfer wurden erst nach aufwendigen DNA-Untersuchungen ihren Angehörigen zugeordnet.
Kenias Behörden kannten Mackenzie bereits seit 2017
Neben der strafrechtlichen Verantwortung Mackenzies richtet sich die Aufmerksamkeit auf die Frage, weshalb staatliche Stellen die tödlichen Praktiken nicht früher unterbanden.
Der Sektenführer war den Behörden bereits seit Jahren bekannt. Schon 2017 hatte die Polizei seine Räumlichkeiten durchsucht. Zwischen 2017 und 2019 war Mackenzie mehrfach wegen mutmaßlicher Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften ins Visier der Justiz geraten.
Die Vorwürfe betrafen unter anderem die Schulbildung von Kindern, den Kinderschutz und mögliche extremistische Aktivitäten.
Im Jahr 2019 wurde seine Kirche in Malindi geschlossen. Mackenzie verlegte seine Gemeinschaft anschließend in das abgelegene Gebiet von Shakahola.
Eine Untersuchung der kenianischen Kommission für Verwaltungsjustiz, der staatlichen Ombudsstelle, stellte später erhebliche Pflichtverletzungen fest.
Demnach waren zwischen 2021 und 2023 wiederholt Hinweise auf die Aktivitäten Mackenzies bei der Polizei in Langobaya, örtlichen Verwaltungsstellen und regionalen Sicherheitsgremien eingegangen.
Trotz dieser Warnungen hätten die zuständigen Behörden keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen, um die Entwicklung zu stoppen.
Die Kommission verlangte deshalb, die Verantwortung einzelner Beschäftigter der Verwaltung und der Sicherheitsbehörden zu überprüfen.
Auch die Kenya Human Rights Commission fordert über die Strafverfahren gegen die Sektenmitglieder hinaus Konsequenzen für Beamte, Polizeiverantwortliche und andere Institutionen, die Hinweise auf die Vorgänge ignoriert hätten.
Präsident William Ruto hatte bereits 2023 eine politische Mitverantwortung der Regierung für das Versagen staatlicher Schutzmechanismen eingeräumt.
Kenia streitet über strengere Kontrolle religiöser Organisationen
Das Massaker löste in Kenia eine Debatte darüber aus, wie religiöse Gemeinschaften kontrolliert werden können, ohne die verfassungsrechtlich garantierte Religionsfreiheit einzuschränken.
Präsident Ruto setzte im Mai 2023 eine Arbeitsgruppe ein, die den gesetzlichen und institutionellen Rahmen für religiöse Organisationen überprüfen sollte. Auch der Senat untersuchte die Hintergründe der Todesfälle und die Rolle staatlicher Sicherheitsorgane.
Aus diesen Untersuchungen gingen Vorschläge für strengere Registrierungspflichten, eine verbesserte Aufsicht über religiöse Gemeinschaften und zusätzliche Möglichkeiten zum Vorgehen gegen religiös begründete Gewalt und Ausbeutung hervor.
Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Regulierung religiöser Organisationen wurde 2024 vorgelegt, war jedoch bis zum Urteil im November 2026 noch nicht verabschiedet.
Gegen einzelne Bestimmungen gibt es Widerstand von Religionsgemeinschaften und Bürgerrechtsorganisationen. Sie befürchten, dass zusätzliche Registrierungsauflagen und neue Kontrollbehörden die Religionsfreiheit beeinträchtigen könnten.
Eine Gruppe zivilgesellschaftlicher Organisationen, darunter Muslims for Human Rights und Search for Common Ground, forderte im Mai 2026 eine Überarbeitung des Entwurfs.
Die Organisationen argumentieren, dass bereits bestehende Vorschriften gegen Gewalt, Kindesmissbrauch, Terrorismus und andere Straftaten konsequenter angewendet werden müssten. Eine zusätzliche Religionsaufsicht könne dagegen bestehende Zuständigkeiten verdoppeln, ohne die eigentlichen Probleme staatlicher Kontrolle zu lösen.
Zugleich verlangten sie wirksamere Schutzmaßnahmen für Opfer religiöser Gewalt, darunter psychologische Betreuung, rechtliche Unterstützung und staatliche Rechenschaftspflichten bei unterlassenem Eingreifen.
Angehörige verlangen weitere Aufklärung
Für die Familien der Opfer hat das Urteil die langjährigen Ermittlungen in einem zentralen Verfahrenskomplex beendet. Die Identifizierung weiterer Toter und die strafrechtliche Aufarbeitung anderer Todesfälle dauern jedoch an.
Stephen Mwiti, der sechs seiner Kinder bei dem Massaker verlor, erklärte gegenüber Reuters, er hätte eine lebenslange Freiheitsstrafe oder die Todesstrafe gegen Mackenzie erwartet.
Er stellte insbesondere die Frage nach der Verantwortung der Erwachsenen gegenüber ihren Kindern. Selbst wenn Erwachsene freiwillig auf Nahrung verzichtet hätten, könnten Kinder eine solche Entscheidung nicht eigenverantwortlich treffen.
Auch innerhalb der Familie Mackenzies gab es Opfer. Sein Sohn Dan Mackenzie berichtete, er habe die Gemeinschaft verlassen, weil er ihre religiösen Vorstellungen nicht mehr geteilt habe. Unter den Toten befanden sich nach seinen Angaben auch sein jüngerer Bruder und frühere Freunde.
Die weiteren Strafverfahren sowie die Untersuchungen zur Verantwortung staatlicher Behörden sind noch nicht abgeschlossen.

