Der Bundestag soll Religions- und Weltanschauungsfreiheit stärker in der deutschen Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik verankern und die Lage in besonders bedeutenden Staaten künftig regelmäßiger beobachten. Am 6. Oktober veröffentlichte der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe seine Beschlussempfehlung zum dritten Religionsfreiheitsbericht der Bundesregierung. CDU/CSU und SPD stimmten für die vorgeschlagene Entschließung, die Grünen dagegen, AfD und Linke enthielten sich. Gefordert werden unter anderem ein Bericht im festen Zweijahresrhythmus, eine stärkere Berücksichtigung religiöser Minderheiten und eine systematischere Einbeziehung religiöser Dynamiken in außen- und entwicklungspolitische Analysen.
Der Ausschuss behandelt damit einen Regierungsbericht, dessen Berichtszeitraum bereits die Jahre 2020 bis 2022 umfasst. Die lange Verzögerung spielte auch in der parlamentarischen Beratung eine Rolle. Nach Angaben der CDU/CSU soll ein neuer Bericht in Kürze vorliegen.
Religionsfreiheit soll Teil außenpolitischer Analyse werden
Die von CDU/CSU und SPD getragene Entschließung fordert die Bundesregierung auf, Religion und Weltanschauung sowie die damit verbundenen gesellschaftlichen Akteure und Konfliktdynamiken systematisch in die Menschenrechts-, Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik einzubeziehen.
Besonderes Augenmerk soll auf Staaten liegen, in denen religiöse Spannungen mit politischer Instabilität oder schwachen staatlichen Institutionen zusammenfallen. Religiöse Minderheiten sollen dabei stärker als Indikator für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und gesellschaftliche Freiheitsräume berücksichtigt werden.
Der Ausschuss verweist darauf, dass Einschränkungen der Religionsfreiheit häufig gleichzeitig andere Menschenrechte berühren. Nach der Beschlussempfehlung leben rund drei Viertel der Weltbevölkerung in Staaten, die Religions- oder Weltanschauungsfreiheit einschränken.
Der Bericht nennt Christen als weltweit größte von Diskriminierung und Verfolgung betroffene Religionsgemeinschaft. Zugleich verweist er auf die Lage anderer Gruppen, darunter muslimische Uiguren in China, Bahai im Iran, Rohingya in Myanmar sowie buddhistische Tibeter.
Bundesregierung soll Dialog mit Religionsgemeinschaften ausbauen
Die Bundesregierung soll ihren Dialog mit internationalen Partnern, Religionsgemeinschaften und zivilgesellschaftlichen Organisationen intensivieren. Ziel ist es, religiöse und weltanschauliche Akteure stärker in Konfliktprävention, Friedensförderung und gesellschaftlichen Zusammenhalt einzubeziehen.
Gerade in zahlreichen Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit besitzen religiöse Gemeinschaften erheblichen gesellschaftlichen Einfluss. Der Regierungsbericht verweist beispielsweise auf Kooperationen mit religiösen Akteuren bei der Bekämpfung weiblicher Genitalverstümmelung und anderer Formen geschlechtsbasierter Gewalt.
Die Bundesregierung soll deshalb auch die religionspolitische Expertise innerhalb der deutschen Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik weiter ausbauen.

Der Ausschuss spricht sich zudem dafür aus, das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religions- und Weltanschauungsfreiheit dauerhaft fortzuführen. Auf europäischer Ebene soll sich Deutschland für die Verstetigung des EU-Sonderbeauftragten zur Förderung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit außerhalb der Europäischen Union einsetzen.
Künftiger Bericht soll alle zwei Jahre erscheinen
Der Ausschuss verlangt zugleich eine verlässlichere Berichterstattung. Der vierte Bericht zur weltweiten Religions- und Weltanschauungsfreiheit soll zeitnah vorgelegt werden. Anschließend soll die Bundesregierung einen regelmäßigen Zweijahresrhythmus sicherstellen.
In den Länderteil sollen künftig gezielt Staaten aufgenommen werden, die wegen ihrer politischen, religiösen oder geopolitischen Bedeutung eine besondere Signalwirkung besitzen.
Der bisherige dritte Bericht dokumentiert die Lage in 41 Ländern. Neben Einschränkungen der Religionsfreiheit behandelt er zwei thematische Schwerpunkte: die Situation indigener Völker sowie die Rolle von Religion für nachhaltige Entwicklung.
Die Bundesregierung stellt darin zudem 20 Maßnahmen zur Förderung und Sicherung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit vor.
Ausschuss kritisiert jahrelange Verzögerung
Die parlamentarische Beratung zog sich über mehrere Jahre. Der dritte Religionsfreiheitsbericht war dem Bundestag bereits Ende 2023 zugeleitet worden. Nach dem Ende der damaligen Wahlperiode musste die Vorlage im September 2025 erneut an die Ausschüsse überwiesen werden.
Die CDU/CSU verwies in den Beratungen ausdrücklich auf den inzwischen weit zurückliegenden Berichtszeitraum. Sie begrüßte zugleich, dass der Beauftragte für Religions- und Weltanschauungsfreiheit inzwischen im Auswärtigen Amt angesiedelt ist.
Auch die AfD kritisierte die verspätete Behandlung und verlangte aktuellere Informationen. Die Fraktion verwies unter anderem auf häufiger erscheinende Berichte aus den USA und enthielt sich bei der Entschließung.
Die Grünen unterstützten den Bericht grundsätzlich, lehnten jedoch die gemeinsame Entschließung von CDU/CSU und SPD ab. Aus ihrer Sicht werden aus den dokumentierten Menschenrechtsverletzungen nicht ausreichend konkrete Konsequenzen gezogen. Als Beispiel nannten sie die Lage der Jesiden.
Die Linke bezeichnete zahlreiche Aussagen des Berichts als richtig, hielt die vorgeschlagenen Forderungen aber ebenfalls für nicht weitreichend genug und enthielt sich.
Religiöse Minderheiten als Frühindikator politischer Instabilität
Die Beschlussempfehlung verbindet Religionsfreiheit ausdrücklich mit Fragen politischer Stabilität und staatlicher Institutionen. Einschränkungen gegenüber religiösen Minderheiten könnten auf eine zunehmende gesellschaftliche Polarisierung, autoritäre Entwicklungen oder schwächer werdende rechtsstaatliche Strukturen hinweisen.
Zugleich soll Religion nicht ausschließlich als Konfliktfaktor betrachtet werden. Religiöse Gemeinschaften könnten nach Auffassung des Ausschusses auch bei Friedensprozessen, gesellschaftlicher Vermittlung und nachhaltiger Entwicklung eine Rolle spielen.
Der dritte Bericht hatte diesen Zusammenhang bereits mit der Agenda 2030 der Vereinten Nationen verknüpft. Neben wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Faktoren beeinflussten auch kulturelle und religiöse Strukturen die Umsetzung nachhaltiger Entwicklung.

