Präsidentschaftswahl am 28. Dezember in Guinea – Übergangspräsident Doumbouya kandidiert

In Guinea soll am 28. Dezember 2025 der Präsident der Republik gewählt werden. Mehrere Bewerber haben bereits ihre Kandidatur beim Obersten Gerichtshof eingereicht. Grundlage für die Wahl bilden die neue Verfassung, die am 21. September 2025 verabschiedet wurde, sowie das neue Wahlgesetz vom 27. September 2025.

Artikel 44 der Verfassung legt fest, dass jeder Kandidat:

  • guineischer Staatsbürger sein,
  • seinen Hauptwohnsitz in Guinea haben,
  • seine bürgerlichen und politischen Rechte besitzen,
  • als körperlich und geistig gesund gelten muss,
  • zwischen 40 und 80 Jahre alt sein,
  • eine schriftliche Erklärung seiner Vermögensverhältnisse vorlegen und
  • entweder von einer zugelassenen Partei unterstützt oder als unabhängiger Kandidat mit den erforderlichen Bürgschaften (parrainages) antreten muss.

Das Verfassungsgericht prüft die eingereichten Unterlagen und veröffentlicht spätestens 45 Tage vor dem Wahltermin die endgültige Kandidatenliste.

Gemäß Artikel 128 des Wahlgesetzes muss jede Kandidatur spätestens 55 Tage vor der Wahl eingereicht werden. Bewerber zahlen eine Kaution von 900 Millionen Francs Guinéens, die zurückerstattet wird, wenn die Bewerbung abgelehnt oder im ersten Wahlgang mindestens fünf Prozent der Stimmen erreicht werden.

Kandidatur von Mamadi Doumbouya

Nach monatelangen Spekulationen hat sich der Übergangspräsident Mamadi Doumbouya offiziell zum Präsidentschaftskandidaten erklärt. Er reichte am 4. November persönlich seine Unterlagen bei der Cour suprême ein.

Die Entscheidung beendet eine lange Phase der Ungewissheit über seine politischen Absichten. Wie mehrere lokale Medien betonen, hat sich Doumbouya damit von seiner bisherigen Rolle als neutraler Garant der Übergangsphase zu einem aktiven politischen Akteur gewandelt.

Beobachter sprechen von einem Wendepunkt: Der Präsident der Übergangsregierung tritt nun als Kandidat an und wird damit selbst Teil des politischen Wettbewerbs, dessen Rahmenbedingungen er zuvor bestimmt hatte. Seine Kandidatur könnte das Kräfteverhältnis im Land nachhaltig verändern.

Rückzug und neue Kandidaturen

Nicht alle Bewerber konnten die formalen Voraussetzungen erfüllen. Der frühere CENI-Kommissar Étienne Soropogui, Vorsitzender des zivilgesellschaftlichen Netzwerks Nos Valeurs Communes, zog seine Kandidatur am 6. Novemberzurück. Er erklärte, es sei ihm nicht gelungen, die notwendige Zahl an Bürgschaften zu sammeln.

In seiner Erklärung betonte Soropogui, sein Rückzug sei kein Scheitern, sondern ein „Akt republikanischer Verantwortung“ im Respekt vor den geltenden Gesetzen. Er rief die übrigen Kandidaten auf, „eine würdige, transparente und sachorientierte Kampagne“ zu führen.

Unterdessen hat der Parti Avenir Démocratique, Prospérité de Guinée (ADPG) unter Führung von Boubacar Bah seine Kandidatur offiziell bestätigt. Der 2009 gegründete ADPG tritt mit einem Programm an, das auf Gerechtigkeit, gute Regierungsführung, Bildung, nationale Einheit und wirtschaftliche Entwicklung setzt. Bah erklärte: „Der Wandel wird nicht von außen kommen, sondern aus uns selbst.“

Bedeutung des neuen rechtlichen Rahmens

Mit der neuen Verfassung und dem reformierten Wahlgesetz sollen die Spielregeln des politischen Wettbewerbs in Guinea neu definiert werden. Die Dokumente enthalten klare Kriterien für Kandidaturen, lassen aber in manchen Punkten Interpretationsspielräume offen – etwa hinsichtlich der Frage, ob aktive Militärangehörige kandidieren dürfen oder ob eine Eintragung in das Wählerregister zwingend erforderlich ist.

Die Entscheidung des Verfassungsgericht, welche Kandidaten offiziell zugelassen werden, wird daher zum entscheidenden Prüfstein für die Glaubwürdigkeit des Wahlprozesses.

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