USA führen hohe Visa-Kaution für algerische Staatsangehörige ein

Die Vereinigten Staaten verschärfen die Bedingungen für algerische Staatsangehörige, die mit einem befristeten Visum in das Land einreisen wollen. Ab dem 21. Januar 2026 müssen Antragsteller für bestimmte US-Visa eine finanzielle Kaution hinterlegen. Betroffen sind insbesondere Visa der Kategorien B1 und B2, die für Geschäftsreisen, Tourismus oder private Aufenthalte genutzt werden. Grundlage ist eine aktualisierte Regelung des US-Außenministeriums.

Neue Auflagen für Visa der Kategorien B1 und B2

Nach Angaben des U.S. Department of State werden algerische Antragsteller künftig einer zusätzlichen Sicherheitsmaßnahme unterzogen. Sie werden in die Gruppe von Staaten eingestuft, bei denen aus Sicht der US-Behörden ein erhöhtes Risiko besteht, dass Visa über ihre Gültigkeit hinaus genutzt werden.

Konkret bedeutet dies, dass Antragsteller für ein B1- oder B2-Visum künftig eine Kaution in Höhe von 5.000, 10.000 oder 15.000 US-Dollar leisten müssen. Die konkrete Höhe wird im Rahmen des Visainterviews von den zuständigen Konsularbeamten festgelegt. Die Regelung gilt unabhängig davon, in welchem Land der Visaantrag gestellt wird.

Zeitlicher Rahmen und betroffene Personengruppen

Die Maßnahme tritt am 21. Januar 2026 in Kraft. Sie betrifft algerische Staatsangehörige, die aus beruflichen, touristischen oder privaten Gründen in die Vereinigte Staaten reisen möchten. Darunter fallen auch Personen, die eine Reise im Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 planen, deren Spiele unter anderem in den USA stattfinden.

Die neue Kaution kommt zusätzlich zu bereits bestehenden Kosten wie Visagebühren, Flugtickets und Ausgaben für Unterkunft und Aufenthalt hinzu.

Ablauf der Kautionszahlung

Das US-Außenministerium erläutert, dass die Kaution erst nach Abschluss des Visainterviews fällig wird. Betroffene Antragsteller müssen zunächst das Formular I-352 einreichen und den Bedingungen zustimmen. Erst danach erhalten sie von einem Konsularbeamten einen offiziellen Zahlungslink über die Plattform Pay.gov.

Zahlungen über andere Kanäle oder vor der ausdrücklichen Aufforderung durch die Konsularbehörden werden nicht akzeptiert. Das Außenministerium weist zudem darauf hin, dass die Hinterlegung einer Kaution keine Garantie für die Erteilung eines Visums darstellt. Unautorisierte Zahlungen gelten als nicht erstattungsfähig.

Bedingungen für Rückerstattung oder Einbehalt

Die Kaution wird automatisch zurückerstattet, wenn der Reisende das US-Territorium vor Ablauf des Visums verlässt, gar nicht in die Vereinigten Staaten einreist oder ihm die Einreise an einem Grenz- oder Flughafen verweigert wird.

Ein Verstoß gegen die Bedingungen liegt hingegen vor, wenn der Aufenthalt über die genehmigte Dauer hinaus verlängert wird oder der Reisende nach Ablauf des Visums im Land verbleibt. Auch Anträge auf Änderung oder Regularisierung des Aufenthaltsstatus, einschließlich eines Asylantrags, gelten als Verletzung der Kautionsauflagen. In diesen Fällen wird der hinterlegte Betrag nicht zurückgezahlt.

Internationale Einordnung der Maßnahme

Algerien ist nicht das einzige Land, dessen Staatsangehörige künftig von der Kautionsregelung betroffen sind. Insgesamt umfasst die Liste 38 Staaten aus Afrika, Asien und Lateinamerika. Innerhalb des Maghreb ist Algerien jedoch das einzige betroffene Land. Staatsangehörige von Marokko und Tunesien sind von der Maßnahme derzeit ausgenommen.

Die US-Behörden begründen die Regelung mit migrationspolitischen Erwägungen und verweisen auf statistische Bewertungen der Einhaltung von Visaauflagen. Wie aus dem aktualisierten Hinweis des U.S. Department of State hervorgeht, handelt es sich um eine administrative Maßnahme im Rahmen bestehender Befugnisse der Konsularbehörden.

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