Nach der Wahl: UN-Sicherheitsrat befasst sich mit Zentralafrikanischer Republik

Der UN-Sicherheitsrat nimmt die Lage in der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) erneut offiziell auf die Agenda. Am Montag, 23. Februar 2026, ist in New York ein öffentliches Briefing mit anschließenden nichtöffentlichen Konsultationen geplant, bei dem die UN-Friedensmission MINUSCA und die politische Lage nach den jüngsten Wahlen im Mittelpunkt stehen.

Vor dem Sicherheitsrat soll die Leiterin der UN-Mission, Valentine Rugwabiza, per Videokonferenz berichten. Zudem ist Omar Hilale, Vorsitzender der Länder-Konfiguration der UN-Friedenskonsolidierungskommission zur ZAR, als weiterer Briefender angekündigt. Die Zentralafrikanische Republik nimmt an der Sitzung teil.

Erste Sicherheitsratsrunde seit den Wahlen

Die Sitzung ist die erste Beratung des Sicherheitsrats zur ZAR seit den kombinierten Kommunal-, Parlaments- und Präsidentschaftswahlen vom 28. Dezember 2025. Die nationale Wahlbehörde verkündete am 5. Januar den Sieg des Amtsinhabers Faustin-Archange Touadéra mit rund 76 Prozent der Stimmen, die Verfassungsgerichtsbarkeit bestätigte das Ergebnis am 19. Januar.

Im politischen Umfeld der Wahl werden weiterhin Vorwürfe zu Unregelmäßigkeiten genannt. Zwei Gegenkandidaten fochten das Ergebnis an, und die Oppositionsplattform BRDC, die den Wahlprozess boykottierte, verwies öffentlich auf Zweifel an Glaubwürdigkeit und Fairness und forderte einen Dialog zur Entschärfung politischer Spannungen.

Fokus auf Friedensabkommen und Entwaffnung

Ein zentrales Thema bleibt die Umsetzung des Friedensabkommens von 2019. Nach der Rückkehr der bewaffneten Gruppen 3R und UPC in den Prozess im April 2025 priorisiert MINUSCA die Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration. Seit Juli 2025 seien 1.202 ehemalige Kämpfer entwaffnet und demobilisiert worden, insgesamt belaufe sich die Zahl seit Unterzeichnung des Abkommens auf 6.000.

Sicherheitslage: Rückgang von Vorfällen, neue Brennpunkte

Der Sicherheitsrat soll auch die Sicherheitsentwicklung bewerten. In Teilen des Westens und Nordostens wird von einem Rückgang von Zwischenfällen berichtet, zugleich bestehen weiterhin Risiken in anderen Regionen, insbesondere rund um Bergbaugebiete und Transhumanzkorridore. Entlang der Grenzen zum Sudan und Südsudan werden zudem grenzüberschreitende Vorfälle genannt.

Als besonderes Problem gilt Gewalt im Südosten durch die Miliz Azande Ani Kpi Gbe (AKKG). In dem Zusammenhang werden unter anderem Entführungen, einschüchternde Maßnahmen gegen Bevölkerung und lokale Behörden sowie Eingriffe in den Wahlprozess beschrieben, darunter die Zerstörung von Wahlmaterial und Angriffe auf staatliche Sicherheitskräfte sowie auf MINUSCA-Personal.

Menschenrechte und Justiz: Sexualisierte Gewalt und Spezialgericht unter Druck

Bei Menschenrechtsverletzungen und -missbrauch wird für den Berichtszeitraum ein Rückgang um 24 Prozent sowie eine Abnahme der Opferzahl um 16 Prozent genannt. Gleichzeitig werden fortgesetzte Übergriffe einzelner Akteure, einschließlich Gewalt gegen Frauen und Mädchen, hervorgehoben. Konfliktbezogene sexualisierte Gewalt bleibt demnach ein Thema, das als untererfasst gilt. Zudem wird über eine Zunahme schwerer Verstöße gegen Kinderrechte berichtet.

Im Bereich Justiz und Rechenschaftspflicht wird die Arbeit des Sonderstrafgerichts der ZAR (Special Criminal Court) als zentraler Baustein genannt. Das Gericht arbeitet seit 2018 mit nationalen und internationalen Richterinnen und Richtern. Aktuell wird unter anderem auf ein neues Verfahren gegen sechs Angeklagte verwiesen sowie auf weitere laufende Fälle, in denen insgesamt zehn mutmaßliche Täter genannt werden, darunter auch der ehemalige Präsident François Bozizé. Als zentrales Problem gelten Finanzierungslücken, die die Arbeitsfähigkeit des Gerichts beeinträchtigen können.

UN-Finanzlage belastet MINUSCA

Die finanzielle Situation der UN wirkt sich nach den Angaben im aktuellen Lagebericht auch auf MINUSCA aus. Demnach wurden bis Anfang Februar 58 Prozent des genehmigten Jahresbudgets bereitgestellt. Die Mission arbeitet mit restriktiven Ausgaberegeln und setzt Prioritäten auf Kernaufgaben, was operative Beweglichkeit und Umsetzungsspielräume begrenzt.

Im Sicherheitsrat dürfte zudem die Frage eine Rolle spielen, welche Aufgaben perspektivisch von MINUSCA an staatliche Strukturen oder das UN-Länderteamsystem übergehen könnten. Für September 2026 ist ein Bericht mit konkreteren Vorschlägen und Empfehlungen angekündigt, wobei insbesondere die Zukunft der Wahleinheit der Mission nach Abschluss des Wahlprozesses als Diskussionspunkt gilt.

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