Verbände unterstützen bessere Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Heilberufen

Fachverbände aus dem Gesundheitswesen begrüßen grundsätzlich den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen. In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages äußerten sich Vertreterinnen und Vertreter der Ärzteschaft, der Apotheker, der Zahnärzte, der Hebammen sowie der Krankenhäuser zustimmend zur Zielrichtung des Vorhabens. Zugleich verwiesen sie auf offene Fragen und forderten Nachbesserungen mit Blick auf Patientensicherheit, Prüfungsverfahren und die praktische Umsetzung.

Vereinfachte Verfahren bei Wahrung der Patientensicherheit

Die Bundesärztekammer erklärte, sie unterstütze alle Bemühungen, Anerkennungsverfahren zu beschleunigen, sofern die Sicherheit der Patientinnen und Patienten gewahrt bleibe. Aus ihrer Sicht sei eine bundesweit vergleichbare Kenntnisprüfung auf hohem Niveau ein geeignetes Instrument zur Feststellung der Qualifikation. Positiv bewertet wurde, dass die Kenntnisprüfung im Gesetzentwurf als Regelfall vorgesehen ist und die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung als Alternative bestehen bleibt.

Kritisch merkte die Bundesärztekammer jedoch an, dass die konkrete Ausgestaltung der Kenntnisprüfung erst in der Approbationsordnung festgelegt werden solle. Eine abschließende Bewertung des Verfahrens sei daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

Vorbehalte der Apothekerkammer und Fragen zum partiellen Berufszugang

Auch die Bundesapothekerkammer begrüßte die grundsätzliche Ausrichtung des Gesetzentwurfs, äußerte ihre Zustimmung jedoch ausdrücklich unter Vorbehalt. Die Kenntnisprüfung als Regelfall sei nachvollziehbar. Zugleich stellte die Kammer die Frage, ob vor der Zulassung zur Kenntnisprüfung zumindest ein Plausibilitätscheck der vorgelegten Unterlagen erfolgen müsse.

Darüber hinaus verwies die Bundesapothekerkammer auf die fehlende Verpflichtung zum Nachweis einer mindestens sechsmonatigen praktischen Ausbildung gemäß Approbationsordnung. Dies sei aus ihrer Sicht diskussionswürdig. Besonders kritisch bewertete die Kammer die Regelung zum partiellen Berufszugang. Es sei nicht erkennbar, in welchen konkreten Fallkonstellationen ein solcher Zugang in der Apothekerschaft sinnvoll oder praktikabel wäre.

Zahnärzte und Kassenärztliche Bundesvereinigung mahnen Sprachprüfung an

Die Bundeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung betonten ebenfalls die zentrale Bedeutung der Patientensicherheit. In der Zahnmedizin gebe es kaum ausländische Grundausbildungen, die als gleichwertig anerkannt werden könnten. Vor diesem Hintergrund sei es sachgerecht, auf die Kenntnisprüfung zu setzen und auf eine dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung zu verzichten.

Gleichzeitig warnten beide Organisationen davor, Vereinfachungen so auszugestalten, dass Bewerberinnen und Bewerber ohne hinreichende Prüfung ihrer Unterlagen direkt zur Kenntnisprüfung zugelassen würden. Zudem müsse die Überprüfung der deutschen Sprachkenntnisse vor der Kenntnisprüfung erfolgen, da diese in deutscher Sprache abzulegen sei.

Hebammenverband fordert zentrale Prüfstruktur

Der Deutsche Hebammenverband sprach sich für die Einrichtung einer zentralen Stelle aus, die länderübergreifend eine einheitliche Gleichwertigkeits- oder Kompetenzprüfung durchführen könnte. Der Verband warnte vor Risiken für die Sicherheit von Mutter und Kind, falls berufsfremde Personen, auch im Rahmen eines partiellen Berufszugangs, Tätigkeiten übernehmen dürften, die Hebammen vorbehalten sind.

Zudem sei unklar, welche Tätigkeiten bei Hebammen überhaupt partiell vergeben werden könnten. Der Beruf erfordere einen ganzheitlichen Blick auf Mutter und Kind, der sich nicht ohne Weiteres in einzelne Aufgaben aufteilen lasse.

Rolle ausländischer Fachkräfte in Kliniken

In der Anhörung wies eine Vertreterin der Deutschen Krankenhausgesellschaft darauf hin, dass bereits rund ein Drittel der in deutschen Kliniken tätigen Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland stamme. Die Einarbeitung dieser Fachkräfte sei mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Aus der Praxis gebe es jedoch die Rückmeldung, dass sich dieser Aufwand lohne, da die ausländischen Beschäftigten sowohl für die Patientenversorgung als auch für das kollegiale Miteinander eine Bereicherung darstellten.

Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund betonte, dass die Leistungen ausländischer Fachkräfte stärker anerkannt und wertgeschätzt werden müssten. Diese Anerkennung sei ein wichtiger Faktor dafür, dass qualifizierte Beschäftigte langfristig im deutschen Gesundheitssystem blieben. Auch andere Sachverständige verwiesen darauf, dass Integration über fachliche Prüfungen hinaus begleitet werden müsse.

Forderung nach Approbationsregister

Ein weiteres Thema der Anhörung war der Umgang mit fehlenden oder unvollständigen Unterlagen bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern. Ein Sprecher der Bundesärztekammer wandte sich gegen eine pauschale Infragestellung der Qualifikation ausländischer Fachkräfte. Zugleich sprach er sich für eine zentrale Sammlung und Koordination relevanter Informationen aus. Derzeit seien entsprechende Dokumente auf zahlreiche Behörden verteilt, was insbesondere bei einem Wechsel des Bundeslandes zu Informationsverlusten führen könne. Die Bundesärztekammer plädierte daher für die Einführung eines bundesweiten Approbationsregisters.

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