Das ifa – Institut für Auslandsbeziehungen – fördert mit seinem Programm „Ausstellungsförderung“ zeitgenössische Künstler:innen, die ihre Arbeiten in nicht-kommerziellen Institutionen im Ausland präsentieren möchten. Ziel ist es, Kunst als Medium des interkulturellen Dialogs zu stärken und den internationalen Austausch zu fördern.
Wer wird gefördert?
Das Programm richtet sich an:
- Künstler:innen, die in Deutschland leben (mindestens seit fünf Jahren) oder deutsche Staatsangehörige sind.
- Kurator:innen und ausstellende Institutionen, die ein gemeinsames Vorhaben mit förderungswürdigen Künstler:innen planen.
Förderfähige Projekte
- Kunstprojekte mit hohem Qualitätsstandard.
- Veranstaltungen in nicht-kommerziellen ausländischen Museen, Galerien oder Institutionen.
- Gruppenausstellungen (z. B. Biennalen) mit einem Gesamtantrag für alle teilnehmenden Künstler:innen aus Deutschland.
Nicht förderfähig:
- Kommerzielle Ausstellungen oder Projekte mit Verkaufsabsicht.
- Artist-in-Residence-Aufenthalte (es sei denn, sie münden in eine öffentlich zugängliche Ausstellung).
- Projekte aus anderen Kunstsparten wie Tanz, Theater oder Film.
Welche Kosten werden übernommen?
Das Programm gewährt Zuschüsse für:
- Reise- und Übernachtungskosten der Künstler:innen.
- Kunsttransporte.
- Mietkosten für technische Geräte, die für die Ausstellung notwendig sind.
Antragsfristen und Projektzeiträume
- Abgabefrist: 31. Januar (Poststempel).
- Förderzeitraum: Projekte, die frühestens ab Mai desselben Jahres beginnen.
- Entscheidung über Förderung: Spätestens bis 30. April.
Wichtig: Projekte, die bereits vor der Antragstellung begonnen haben, können nicht rückwirkend gefördert werden.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Ein konkreter Antrag muss fristgerecht eingereicht werden. Die Fördervoraussetzungen umfassen:
- Einladung durch eine nicht-kommerzielle ausländische Institution.
- Nachweis einer signifikanten finanziellen oder organisatorischen Eigenleistung der ausstellenden Institution.
- Ein detailliertes Ausstellungskonzept mit Zeitplan und Budgetübersicht.
Weitere Fördermöglichkeiten
Neben der „Ausstellungsförderung“ bietet das ifa das Programm „Künstlerkontakte“ an. Dieses unterstützt:
- Reisen und Arbeitsaufenthalte von Kunst- und Kulturschaffenden aus Transformations- oder Entwicklungsländern in Deutschland.
- Deutsche Künstler:innen, die Reisekostenzuschüsse für Projekte in Transformations- oder Entwicklungsländern beantragen möchten.
Eine Kombination von Anträgen für „Künstlerkontakte“ und „Ausstellungsförderung“ ist möglich, jedoch nur für unterschiedliche Ausgaben.
Kontakt und Beratung
Bei Fragen steht Ihnen Ingrid Klenner als Ansprechpartnerin zur Verfügung:
Adresse: Charlottenplatz 17, 70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 22 25 171
E-Mail: foerderung@ifa.de
Website: https://www.ifa.de/foerderungen/ausstellungsfoerderung/