Fünf Gesetzentwürfe der Bundesregierung wurden nach der ersten Lesung zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit überwiesen. Die Gesetzentwürfe umfassen:
- Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Ghana (20/12200)
Ziel dieses Abkommens ist es, Ghanas zoll- und quotenfreien Zugang zum EU-Markt zu sichern und die Liberalisierung des ghanaischen Marktes in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Welthandelsorganisation (WTO) zu fördern. Dies soll zur Erreichung der Ziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen beitragen. - Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Côte d’Ivoire (20/12199)
Dieser Gesetzentwurf stellt die Handelsbeziehungen zwischen Côte d’Ivoire und der EU auf eine WTO-konforme Grundlage. Er ermöglicht Côte d’Ivoire den zoll- und quotenfreien Export in die EU und sieht vor, bis 2029 schrittweise rund 85 Prozent der Zolllinien für EU-Importe zu liberalisieren. - Änderung des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (20/12198)
Hierbei handelt es sich um die Streichung eines Artikels, der die Ausleihkapazität der Bank begrenzt. Die Bundesregierung argumentiert, dass die bestehenden Risikomanagementmechanismen ausreichen und die Regelung somit nicht mehr erforderlich ist. - Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Kamerun (20/12202)
Dieses Abkommen zielt darauf ab, Kamerun den zoll- und quotenfreien Zugang zum EU-Markt zu ermöglichen. Auch hier wird die Handels- und Entwicklungszusammenarbeit gestärkt, um die Ziele der Agenda 2030 zu unterstützen. Kamerun soll bis 2029 etwa 80 Prozent der Zolllinien für EU-Importe liberalisieren. - Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den SADC-Staaten (20/12201)
Dieses Abkommen soll Handelshemmnisse abbauen und die Handels- und Entwicklungspartnerschaft mit den Staaten der Southern African Development Community (SADC) stärken. Es zielt darauf ab, die nachhaltige Entwicklung in diesen Staaten zu fördern und einen Beitrag zur Agenda 2030 zu leisten.
Fazit der Debatte
Die Bundesregierung sieht in diesen Gesetzentwürfen eine wesentliche Maßnahme zur Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Partnerländern in Afrika und zur Stärkung der internationalen Entwicklungszusammenarbeit im Einklang mit den Zielen der Vereinten Nationen.