Der algerische Präsident Abdelmadjid Tebboune hat den Vereinigten Arabischen Emiraten Einmischung in algerische Wahlen vorgeworfen und die Beziehungen öffentlich belastet. Die Vorwürfe äußerte er in einem Interview mit algerischen Medien, das im staatlichen Fernsehen und Radio ausgestrahlt wurde. Kurz zuvor leitete Algerien die Kündigung des bilateralen Luftverkehrsabkommens ein, das seit 2013 gilt. Die Maßnahme eröffnet den Weg zu einem Stopp der Flugverbindungen zwischen beiden Ländern.
Öffentliche Vorwürfe in Medieninterview
Tebboune sprach in dem Interview von wiederholten Eingriffen eines Golfstaates in innere Angelegenheiten Algeriens, ohne das Land namentlich zu nennen. Er erklärte, es habe Versuche gegeben, sich in mehrere Wahlgänge einzumischen. Wörtlich sagte er, dieser Staat „mischt sich in unsere Wahlen ein, in die erste und in die zweite Wahl“.
Im selben Gespräch hob der Präsident die Beziehungen Algeriens zu Saudi-Arabien, Ägypten, Katar und Kuwait hervor. Diese bezeichnete er als eng und historisch gewachsen. Eine Ausnahme machte er bei den Emiraten, die er als Staat beschrieb, der „gestikuliert“ und sich in innere Angelegenheiten einmischt.
Kündigung des Luftverkehrsabkommens
Wenige Stunden vor der Ausstrahlung des Interviews berichtete die staatliche Nachrichtenagentur Algérie Presse Service, Algerien habe die Verfahren zur Kündigung der Konvention über Luftverkehrsdienste mit den Emiraten eingeleitet. Das Abkommen wurde am 13.05.2013 in Abu Dhabi unterzeichnet und am 30.12.2014 per Präsidialdekret ratifiziert.

Die Konvention regelt gegenseitige Verkehrsrechte, darunter Überflugrechte, Zwischenlandungen sowie den Transport von Passagieren, Gepäck und Fracht. Sie sieht zudem wechselseitige Steuer- und Zollbefreiungen für die nationalen Fluggesellschaften vor.
Formales Verfahren und Fristen
Nach Artikel 22 der Vereinbarung kann jede Vertragspartei das Abkommen schriftlich kündigen. Die Mitteilung erfolgt auf diplomatischem Weg an die andere Vertragspartei und gleichzeitig an den Generalsekretär der Internationale Zivilluftfahrt-Organisation. Die Kündigung wird zwölf Monate nach Eingang der Mitteilung wirksam, sofern sie nicht einvernehmlich zurückgezogen wird.
Bleibt eine Empfangsbestätigung aus, gilt die Mitteilung 14 Tage nach Eingang bei der Zivilluftfahrtorganisation als zugestellt. Nach Ablauf der Frist können die betroffenen Fluggesellschaften keine Linienverbindungen mehr betreiben.
Mögliche Auswirkungen auf den Flugverkehr
Mit dem Wirksamwerden der Kündigung entfällt die rechtliche Grundlage für Linienflüge zwischen Algerien und den Emiraten. Betroffen wären unter anderem Verbindungen zwischen Algier und Dubai. Die Regelungen zu Überflugrechten und Zwischenlandungen würden ebenfalls außer Kraft treten.

Tebboune erklärte zudem, die Emirate hätten mit internationalen Schiedsverfahren im Zusammenhang mit Investitionen in Algerien gedroht. „Sie drohen, uns allein durch internationale Schiedsverfahren zu verarmen. Sollen sie doch zur Schiedsgerichtsbarkeit gehen“, sagte er. Zugleich warnte er davor, die bilateralen Beziehungen weiter zu belasten.
Algerische Spitzenvertreter hatten in den vergangenen Monaten wiederholt Vorwürfe gegen die Emirate erhoben, ohne sie stets namentlich zu nennen. Im Januar 2024 äußerte der Hohe Sicherheitsrat Bedauern über „feindselige Handlungen gegen Algerien“, die von einem „arabischen Bruderstaat“ ausgingen. Tebboune verwies zudem auf angebliche destabilisierende Aktivitäten in mehreren Ländern der Region, darunter Mali, Libyen und Sudan.