Algerien hat am 11. Januar 2026 eine außergewöhnliche Maßnahme zur Regularisierung algerischer Staatsbürger im Ausland angekündigt, die sich in einer „prekären“ und „irregulären“ Situation befinden. Die Entscheidung wurde nach Angaben aus Algerien im Anschluss an eine Sitzung des Ministerrats unter Präsident Abdelmadjid Tebboune bekanntgegeben. Am 26. Januar 2026 erläuterte das algerische Außenministerium in einem Kommuniqué die Schritte, mit denen Betroffene die Regularisierung beantragen und im Rahmen eines organisierten Verfahrens nach Algerien zurückkehren können. Wie TSA Algérie berichtete, richtet sich die Regelung vor allem an Personen, gegen die wegen geringfügiger Verstöße Verfahren laufen.
Entscheidung im Ministerrat und politische Rahmung
Die Maßnahme wurde nach Darstellung der algerischen Präsidentschaft am 11. Januar im Ministerrat beschlossen. In diesem Zusammenhang wird von einer Zustimmung „aller Institutionen der Republik“ gesprochen. Präsident Tebboune verband die Entscheidung mit einem Appell an algerische Staatsbürger im Ausland, die in „Prekarität“ und „irregulärem“ Aufenthalt leben.

In der Darstellung der Präsidentschaft wird der Kreis der angesprochenen Personen näher beschrieben. Gemeint seien insbesondere junge Algerier, die nach Auffassung der algerischen Seite „absichtlich in die Irre geführt“ worden seien. In dem Kommuniqué heißt es, es gebe Akteure, die diese jungen Menschen im Ausland gegen ihr Herkunftsland instrumentalisieren wollten. Zudem wird auf den Umgang mit Zahlen zur „harga“, also irregulärer Auswanderung, verwiesen. Diese Zahlen könnten, so die Darstellung, genutzt werden, um den Ruf Algeriens zu beschädigen und Verunsicherung unter Jugendlichen zu fördern.
Die Präsidentschaft beschreibt außerdem die Lebensumstände vieler Betroffener im Ausland als belastend. Genannt werden Armut und Entbehrungen sowie das Risiko, in entwürdigenden Arbeitsverhältnissen ausgebeutet zu werden. Ergänzend wird auf die Gefahr verwiesen, in kriminelle oder mafiöse Strukturen zu geraten und Reputationsschäden zu erleiden, sowohl im Aufenthaltsland als auch in Algerien.
Zielgruppe laut Außenministerium: „prekär“ und „irregulär“ mit geringfügigen Delikten
Das Außenministerium präzisierte am 26. Januar in einem Kommuniqué, die Maßnahme solle die Situation von Algeriern im Ausland regularisieren, die sich in einer „prekären und irregulären“ Lage befinden und die wegen „geringfügiger“ Verstöße gegen die öffentliche Ordnung oder ähnlicher Delikte Gegenstand von strafrechtlichen oder administrativen Verfahren seien.
Zugleich betonte das Ministerium, die Rückkehr nach Algerien solle über eine „organisierte“ Prozedur erfolgen. Die Regularisierung wird dabei an eine Bedingung geknüpft. Betroffene müssen sich verpflichten, nicht rückfällig zu werden.
Verfahren über Botschaften und Konsulate
Nach den Angaben des Außenministeriums sollen Personen, die die Maßnahme nutzen wollen, die algerischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen in ihren jeweiligen Aufenthaltsländern kontaktieren. Dort sollen sie einen Antrag auf Regularisierung stellen und die für das Verfahren erforderlichen Unterlagen einreichen.
Welche Dokumente konkret vorzulegen sind, wurde in der vorliegenden Darstellung nicht im Detail aufgelistet. Das Außenministerium stellte jedoch klar, dass die Vertretungen im Ausland die Umsetzung der Regularisierungsentscheidung begleiten sollen, bis die Betroffenen nach Algerien zurückkehren.
In diesem Zusammenhang bekräftigte das Ministerium den Anspruch des algerischen Staates, seine Staatsbürger im Ausland zu unterstützen und zu schützen und auf ihre Anliegen zu reagieren. Dies erfolge, so die Formulierung, im Einklang mit den Weisungen der höchsten Staatsorgane.
Ausschlusskriterien und Abgrenzung der Regelung
Die Sonderregelung ist nicht allgemein, sondern enthält Ausschlüsse. Nach Darstellung der Präsidentschaft gilt sie nicht für Personen, denen schwere Delikte vorgeworfen werden. Genannt werden „blutige“ Verbrechen sowie Drogen- und Waffenhandel. Ebenfalls ausgeschlossen sind nach dieser Darstellung Personen, die mit ausländischen Sicherheitsdiensten zusammenarbeiten, um dem Staat zu schaden.
Im Kommuniqué der Präsidentschaft wird zudem als typisches Beispiel für die Zielgruppe ein anderes Deliktprofil skizziert. Dort ist von kleinen Vergehen die Rede, etwa der Angst vor einer Vorladung durch Polizei oder Gendarmerie im Zusammenhang mit Angelegenheiten der öffentlichen Ordnung oder ähnlichen Sachverhalten. Diese Einordnung flankiert die Kernaussage, die Maßnahme solle auf geringe Delikte begrenzt bleiben, sofern die Bedingung der Nicht-Wiederholung erfüllt wird.
Umsetzung als konsularische Aufgabe
Die Umsetzung soll nach der Darstellung aus Algerien maßgeblich über die konsularischen Dienste erfolgen. Die Regelung verbindet damit eine politische Entscheidung aus dem Ministerrat mit einem administrativen Verfahren, das im Ausland beginnt und auf eine Rückkehr nach Algerien ausgerichtet ist.
Die Kommunikationslinie der algerischen Seite betont dabei zwei Aspekte parallel. Einerseits geht es um eine formale Regularisierung im Kontext geringfügiger Verfahren. Andererseits wird die Maßnahme politisch und gesellschaftlich gerahmt, etwa über Hinweise auf Instrumentalisierung im Ausland, soziale Notlagen und Risiken von Ausbeutung.
Kritik aus dem Exil: Abdou Semmar spricht von „unehrlicher Initiative“
Der algerische Journalist und Regimekritiker Abdou Semmar hat die angekündigte Sonderregelung scharf kritisiert. In seinem Onlineformat Radio des sans voix bezeichnete er die Initiative von Präsident Tebboune als „unehrlich“ und warf den Behörden vor, den Begriff der harraga politisch zu instrumentalisieren.
Nach Semmars Darstellung richte sich die Maßnahme in Wirklichkeit nicht an irregulär ausgewanderte Algerier, sondern an im Ausland lebende politische Gegner. Wörtlich sagte er: „Ich halte diese Initiative für unehrlich. In Wahrheit werden die Harraga benutzt, um über Oppositionelle zu sprechen.“ Aus rechtlicher Sicht könne Algerien die Situation der harraga nicht „regularisieren“, da diese nicht in Algerien, sondern im Aufenthaltsland einen irregulären Status hätten. „Juristisch kann Algerien für sie nichts tun, außer ihnen bei der Rückkehr zu helfen“, so Semmar.
Dans cet entretien, Abdou Semmar, journaliste algérien condamné par contumace en Algérie et exilé en France, commente l’initiative de la « main tendue » d’Abdelmadjid Tebboune et en dénonce les contradictions face à l’exil forcé de toute une génération.
— Radio des Sans Voix (@radiosansvoix) January 23, 2026
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Hätte sich die Initiative tatsächlich an harraga gerichtet, wären nach seiner Auffassung finanzielle Anreize oder Unterstützungsprogramme notwendig gewesen, um eine freiwillige Rückkehr zu fördern. Stattdessen gehe es um Algerier im Exil, die vor politischer Verfolgung geflohen seien. Diese würden bewusst nicht als Oppositionelle benannt, um ihnen keinen legitimen Status zuzuerkennen. „Es sind nicht die Harraga, die man regularisieren muss, sondern die algerischen Exilanten, mit denen sich der Staat versöhnen müsste“, erklärte Semmar.
Der Kommentar steht damit in deutlichem Kontrast zur offiziellen Darstellung der algerischen Behörden, die die Maßnahme als Schutz- und Unterstützungsangebot für Staatsbürger in prekären Situationen im Ausland beschreiben.