Ein Jahr Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Vor einem Jahr trat die erste Stufe des überarbeiteten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft. Mit gezielten Maßnahmen wie der Einführung der Chancenkarte und neuen Regelungen für qualifizierte Fachkräfte wurde Deutschland als Arbeits- und Studienort attraktiver gestaltet. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und die Reform zeigen Wirkung: Nach vorläufigen Zahlen wurden innerhalb des ersten Jahres rund 200.000 Visa zu Erwerbszwecken erteilt – ein Anstieg von mehr als 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Besonders erfreulich ist der Zuwachs bei internationalen Studierenden, Auszubildenden und Anerkennungsmaßnahmen für ausländische Berufsabschlüsse.

Zahlen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Die Reform des Fachkräfteeinwanderungsrechts umfasst neue Möglichkeiten für Fachkräfte und Akademiker, in Deutschland zu arbeiten und sich beruflich zu entwickeln. Rund 200.000 Visa wurden im ersten Jahr der Reform erteilt, ein Plus von über 10 Prozent im Vergleich zu den 177.578 Visa des Vorjahres. Die Zahl der erteilten Visa für Studierende aus Drittstaaten stieg um mehr als 20 Prozent. Besonders bemerkenswert ist der Anstieg bei Auszubildenden, der sich auf zwei Drittel beläuft. Anerkennungsmaßnahmen für ausländische Berufsqualifikationen legten fast 50 Prozent zu. Auch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland profitierte: In den letzten fünf Jahren stieg sie um 1,6 Millionen, davon 1,45 Millionen durch ausländische Arbeitskräfte.

Stimmen der Regierung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Nancy Faeser, Bundesministerin des Innern und für Heimat, betonte, dass bürokratische Hürden abgebaut wurden, um Fachkräfte schneller nach Deutschland zu bringen. Sie erklärte: „Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wirkt, und die Zahlen sind ein starkes Signal. Jetzt müssen wir weiter an digitalen und beschleunigten Verfahren arbeiten, um Deutschlands Zukunftsfähigkeit zu sichern.“

Annalena Baerbock, Bundesministerin des Auswärtigen, hob die wirtschaftlichen Herausforderungen hervor und erklärte, dass Deutschland jährlich 400.000 zusätzliche Fachkräfte benötige. „Mit dem modernsten Einwanderungsrecht Europas und einer konsequenten Digitalisierung stärken wir Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit und sichern den Wirtschaftsstandort.“

Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, wies darauf hin, dass hochqualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland die Wirtschaft voranbringen. „Mit neuen Wegen für Auszubildende und Fachkräfte schaffen wir Perspektiven – sowohl für die Menschen, die kommen, als auch für die Unternehmen, die händeringend Personal suchen.“

Herausforderungen und nächste Schritte:

Die Bundesregierung betont, dass neben rechtlichen Anpassungen eine gelebte Willkommenskultur unerlässlich ist, um Deutschland langfristig attraktiv für internationale Fachkräfte zu halten.

Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:

  • Demografischer Ausgleich: Mit 1,34 Millionen offenen Stellen im zweiten Quartal 2024 bleibt die Zuwanderung aus dem Ausland ein entscheidender Faktor, um den Fachkräftemangel zu bewältigen.
  • Beschleunigung der Verfahren: Digitale Visaanträge sind inzwischen an über der Hälfte aller deutschen Visastellen möglich. Bis Anfang 2025 soll dies weltweit gelten.
  • Kapazitätsausbau: Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten in Brandenburg an der Havel hat die zentrale Bearbeitung von Fachkräftevisa übernommen, was zu einer erheblichen Leistungssteigerung führte.

Ohne den Anstieg der Beschäftigung durch ausländische Fachkräfte hätte Deutschland im Jahr 2023 einen Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung verzeichnet. Die Reform trägt somit wesentlich zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes und zur Wohlstandssicherung bei.

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