Luanda, 21. Oktober 2025 – Angola schließt sich dem weltweiten Kampf gegen Plastikmüll an. Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket will die Regierung den Verbrauch von Einwegplastik drastisch senken und bis 2027 schrittweise aus dem Verkehr ziehen. Grundlage dafür bilden der Nationale Aktionsplan zur schrittweisen Beseitigung von Einwegkunststoffen 2025–2027 (PLANEPP) sowie das neue Präsidialdekret Nr. 170/25, das am 23. September 2025 in Kraft getreten ist.
Plastik als Umweltproblem – auch in Angola

Seit der Nachkriegszeit gilt Plastik als Symbol moderner Industriegesellschaften – leicht, billig und vielseitig einsetzbar. Doch die Kehrseite dieser Erfolgsgeschichte ist inzwischen global sichtbar: verschmutzte Meere, Mikroplastik in Nahrungsketten und schwer abbaubare Abfälle.
Angola produziert laut offiziellen Schätzungen rund 19.400 Tonnen Abfall pro Tag, davon mehr als 4.500 Tonnen (23,6 %) Plastikabfälle. Nur etwa 10 % dieser Menge werden recycelt. Ein Großteil landet unkontrolliert auf Deponien oder in Gewässern.
Diese Zahlen spiegeln ein globales Problem wider: Weltweit gelangen jährlich rund acht Millionen Tonnen Kunststoffabfälle in die Ozeane – mit gravierenden Folgen insbesondere für Küstenstaaten.
Internationale und nationale Initiativen
Angola ist seit 1989 Vertragsstaat der Basler Konvention, die die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle reguliert. 2019 wurde die Konvention um Bestimmungen zur Vermeidung und besseren Kontrolle von Plastikabfällen erweitert.
Da diese Mechanismen jedoch nicht ausreichen, beschlossen die Vereinten Nationen 2022 im Rahmen der UN-Umweltversammlung (UNEA-5.2), einen global verbindlichen Plastikvertrag zu verhandeln. Doch die jüngste Verhandlungsrunde im August 2025 scheiterte erneut an Differenzen zwischen den Staaten. Trotz internationaler Rückschläge geht Angola nun mit eigenem Rechtsrahmen voran.
Der Nationale Aktionsplan PLANEPP 2025–2027
Mit dem Dekret Nr. 122/25 vom 29. Mai 2025 hat Angola den nationalen Plan zur progressiven Abschaffung von Einwegplastik verabschiedet. Ziel ist es, den Einsatz von Plastikprodukten zu reduzieren und nachhaltige Alternativen zu fördern.
Die wichtigsten Ziele bis 2027:
- Verbot der Produktion und des Verkaufs bestimmter Einwegplastikprodukte.
- Steigerung des Anteils wiederverwendbarer, recycelbarer oder kompostierbarer Verpackungen auf 60 %.
- Erhöhung der Recyclingquote von Kunststoffen auf 20 % durch effizientere Sammel- und Verarbeitungsprozesse.
- Förderung nachhaltiger Alternativen und Innovationen, etwa durch Nutzung recycelter Kunststoffe.
- Partnerschaften mit der Privatwirtschaft zur Entwicklung und Umsetzung von Umweltlösungen.
- Aufklärung und Umwelterziehung zur Veränderung des Konsumverhaltens.
Das neue Plastikgesetz: Präsidialdekret Nr. 170/25

Das im September 2025 erlassene Regulativ über Produktion, Import, Vertrieb und Nutzung von Einwegkunststoffen konkretisiert den Aktionsplan. Es richtet sich an alle Unternehmen, die im Lebenszyklus von Plastikprodukten tätig sind.
Ausnahmen
Von den Regelungen ausgenommen sind:
- Plastikprodukte im Bereich Gesundheit, Erdöl, Gas, Fischerei, Kosmetik, Landwirtschaft, Bauwesen und Hygiene, sofern sie durch Spezialgesetze geregelt sind;
- biologisch abbaubare und kompostierbare Verpackungen, sowie Kunststoffsäcke auf Polymerbasis, die zur Aufbewahrung oder zum Transport von Lebensmitteln und Hygieneartikeln dienen.
Verbote und Übergangsfristen
Das Dekret sieht ein stufenweises Verbot mehrerer Produktkategorien vor:
- Innerhalb eines Jahres: Verbot von Plastiktrinkhalmen, Rührstäbchen, Wattestäbchen mit Plastikstiel und Plastiktüten mit einer Stärke unter 50 Mikrometern.
- Innerhalb von drei Jahren: Verbot von Einwegbechern aus Polystyrol (XPS/EPS), nicht recycelbaren Tellern, Einwegbesteck und PET-Flaschen bis 500 ml.
Während der Übergangszeit sind Händler verpflichtet, biologisch abbaubare oder wiederverwendbare Alternativenanzubieten. Diese Produkte müssen über ein offizielles Zertifikat für biologische Abbaubarkeit verfügen, das vom Umweltministerium oder einer anerkannten ausländischen Behörde ausgestellt wird.
Umsetzung und Herausforderungen
Die Durchsetzung der neuen Vorschriften wird sowohl Behörden als auch Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen stellen. Viele kleine Betriebe sind auf Einwegverpackungen angewiesen und verfügen noch nicht über die nötigen Alternativen oder Zertifizierungen.
Zudem fehlen in mehreren Regionen ausreichende Recyclinganlagen und Sammelstrukturen, um die Zielmarken des PLANEPP zu erreichen. Experten betonen daher, dass die Einbindung der Privatwirtschaft und lokaler Gemeinschaften entscheidend sein wird.
Ein Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft
Trotz der bestehenden Hürden markiert das neue Regelwerk einen wichtigen Wendepunkt in der Umweltpolitik Angolas. Der Fokus auf Wiederverwertung, Innovation und internationale Kooperation legt den Grundstein für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft.
Mit dem Verbot von Einwegplastik folgt Angola einem Trend, der sich in ganz Afrika abzeichnet: Länder wie Kenia, Ruanda oder Südafrika haben ähnliche Regelungen eingeführt – und damit gezeigt, dass entschlossenes Handeln ökologische und wirtschaftliche Vorteile bringen kann.